Artikel 28 VO (EU) 2021/1149
Berichterstattung über die thematische Fazilität
Die Kommission berichtet über die Inanspruchnahme der in Artikel 8 genannten thematischen Fazilität und die Aufteilung zwischen den Komponenten, auch über die Unterstützung von Maßnahmen in oder mit Bezug zu Drittstaaten im Rahmen der Unionsmaßnahmen. Wenn das Europäische Parlament auf der Grundlage der ihm vorgelegten Informationen Empfehlungen für Maßnahmen ausspricht, die im Rahmen der thematischen Fazilität unterstützt werden sollen, bemüht die Kommission sich, diesen Empfehlungen Rechnung zu tragen.
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