Artikel 13 VO (EU) 2021/1165
Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2022.
Artikel 5 Absätze 1, 2 und 3 gelten ab dem 1. Januar 2026.
Artikel 7 gilt ab dem 1. Januar 2024.
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