ANHANG VO (EU) 2021/120

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 wird wie folgt geändert:

1.
In Tabelle 1 (Zugelassene neuartige Lebensmittel) wird an der alphabetisch richtigen Stelle folgender Eintrag eingefügt:

Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Bedingungen, unter denen das neuartige Lebensmittel verwendet werden darf zusätzliche spezifische Kennzeichnungsvorschriften sonstige Anforderungen

Pulver aus teilweise entfetteten Samen von Brassica rapa L. und

Brassica napus L.

Spezifizierte Lebensmittelkategorie Höchstgehalte

Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet „Pulver aus teilweise entfetteten Samen” .

Lebensmittel, die Pulver aus teilweise entfetteten Samen von Brassica rapa L. undBrassica napus L. enthalten, müssen mit dem Hinweis versehen sein, dass diese Zutat bei Verbrauchern, die gegen Senf und Senferzeugnisse allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann. Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste angebracht werden.

Riegel aus Mischgetreide 20 g/100 g
Müsli und ähnliche Frühstückscerealien 20 g/100 g
Extrudierte Frühstücksgetreideprodukte 20 g/100 g
Snacks (außer Kartoffelchips) 15 g/100 g
Brot und Brötchen mit besonderen Zutaten (z. B. Samen, Rosinen, Kräuter) 7 g/100 g
Schwarzbrot mit Angaben über das Nichtvorhandensein oder das reduzierte Vorhandensein von Gluten gemäß den Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 828/2014 der Kommission 7 g/100 g
Mehrkornbrot und -brötchen 7 g/100 g
Fleischersatz 10 g/100 g
Fleischklöße 10 g/100 g

2.
In Tabelle 2 (Spezifikationen) wird an der alphabetisch richtigen Stelle folgender Eintrag eingefügt:

Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Spezifikation

Pulver aus teilweise entfetteten Samen von Brassica rapa L. und

Brassica napus L.

Definition: Das Pulver wird aus den teilweise entfetteten Samen von genetisch nicht veränderter Brassica rapa L. und Brassica napus L. (00-Kultivare) durch eine Reihe von Verarbeitungsstufen zur Reduzierung der Glucosinolate und Phytate gewonnen.

Quelle: Samen von Brassica rapa L. und Brassica napus L.

Merkmale/Zusammensetzung:

Protein (N × 6,25): 33,0-43,0 %

Lipide: 14,0-22,0 %

Kohlenhydrate insgesamt (*): 33,0-40,0 %

Fasergehalt insgesamt (**): 33,0-43,0 %

Feuchtigkeit: < 7,0 %

Asche: 2,0-5,0 %

Glucosinolate insgesamt: < 0,3 mmol/kg (≤ 120 mg/kg)

Phytat: < 1,5 %

Peroxidzahl (in Gewicht des neuartigen Lebensmittels): ≤ 3,0 meq O2/kg

Schwermetalle:

Blei: < 0,2 mg/kg

Arsen (anorganisch): < 0,2 mg/kg

Cadmium: < 0,2 mg/kg

Quecksilber: < 0,1 mg/kg

Aluminium: < 35,0 mg/kg

Mikrobiologische Kriterien:

Gesamtkeimzahl (30 °C): < 5000 KBE/g

Enterobacteriaceae: < 10 KBE/g

Salmonella sp.: nicht nachweisbar/25 g

Hefen und Schimmelpilze: < 100 KBE/g

Bacillus cereus: < 100 KBE/g

(*) Nach Differenz: 100 % — [Protein % + Feuchtigkeit % + Fett % + Asche %]

(**) AOAC 2011.25 (Enzymatische Gravimetrie)

KBE: koloniebildende Einheiten; AOAC: Association of Official Agricultural Chemists

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