ANHANG IV VO (EU) 2021/1236

MITTEILUNG ÜBER DAS ENDE DER KONSULTATIONEN GEMÄSS DEM EINSPRUCHSVERFAHREN (VERORDNUNG (EU) 2019/787)

Wichtiger Hinweis: Den Antragstellern wird empfohlen, keine personenbezogenen Daten (einschließlich Namen) und insbesondere keine personenbezogenen Kontaktdaten (z. B. personenbezogene Telefonnummern und E-Mail-Adressen) anzugeben. Die Datenschutzerklärung ist auf der Europa-Website abrufbar.

1.
Name des Erzeugnisses

[gemäß der Veröffentlichung im Amtsblatt]

2.
Bezugsangaben

[gemäß der Veröffentlichung im Amtsblatt] Bezugsnummer: Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt:

3.
Name des Einspruchsführers

[Mitgliedstaat, Drittland, in einem Drittland ansässige natürliche oder juristische Person] ...

4.
Ergebnis der Konsultationen

4.1.
Mit dem/den nachstehenden Einspruchsführer(n) wurde eine Einigung erzielt:

[Bitte Kopien von Schreiben beifügen, in denen die Einigung bestätigt wird und aus denen alle Faktoren, die die Einigung ermöglicht haben, hervorgehen (Artikel 27 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates(1)).]

4.2.
Mit dem/den nachstehenden Einspruchsführer(n) wurde keine Einigung erzielt:

[Bitte die Angaben gemäß Artikel 27 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/787 beifügen.]

5.
Produktspezifikation und Einziges Dokument

5.1.
Die Produktspezifikation wurde geändert:

… Ja*… Nein * Wenn „Ja” , bitte Beschreibung der Änderungen und die geänderte Produktspezifikation beifügen.

5.2.
Das Einzige Dokument wurde geändert:

... Ja **... Nein ** Wenn „Ja” , bitte das aktualisierte Einzige Dokument beifügen.

6.
Datum und Unterschrift

_____________________________________________________________ [Name:] [Dienststelle/Organisation:] [Anschrift:] [Telefon: +] [E-Mail-Adresse:] [Datum:] [Unterschrift:]

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 (ABl. L 130 vom 17.5.2019, S. 1).

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