ANHANG I VO (EU) 2021/1243

Technische Anforderungen

1.
Die Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre muss den Einbau oder die Nachrüstung einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre ermöglichen, die den europäischen Normen EN 50436-1:2014 oder EN 50436-2:2014+A1:2015 entspricht.
2.
Das Fahrzeugsystem muss hinsichtlich der Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre in jedem Kraftfahrzeug der Klassen M und N dem entsprechenden Fahrzeugtyp entsprechen, das in dem Einbaudokument für die alkoholempfindliche Wegfahrsperre (im Folgenden „Einbaudokument” ) gemäß der Europäischen Norm EN 50436-7:2016 festgelegt ist. Zu diesem Zweck muss das Einbaudokument mindestens eine der Optionen in EN 50436-7:2016 Anhang C (3a, 3b oder 3c) abdecken. Der Fahrzeughersteller kann im Einvernehmen mit der Genehmigungsbehörde und dem technischen Dienst das Einbaudokument entsprechend den späteren Überarbeitungen der Europäischen Norm vorlegen.
3.
Einbaudokument
3.1.
Das Einbaudokument muss eine ausführliche Beschreibung, Diagramme und Bilder zur Erläuterung des Einbaus einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre enthalten, die einen der folgenden Informationssätze umfasst:

a)
Angaben zu den Elementen: Batterieladezustand, Erdung, Betriebsbereitschaft des Fahrzeugs, Anlasseraktivierung;
b)
Angaben zu den Elementen: Batterieladezustand, Erdung, Betriebsbereitschaft des Fahrzeugs, Eingangs- und Ausgangs-Leitung für die Anlasseraktivierung oder -deaktivierung sowie eine optionale Erkennung der Antriebsfähigkeit (laufender Motor) bzw. Signal für Fahrzeugbewegung; oder
c)
Angaben zu den Elementen Batterieladezustand, Erdung und Verbindung zum Datenbus.

3.2.
Alle zusätzlichen Software- und Hardware-Komponenten oder Verfahren, die für den Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre in ein Standardfahrzeug erforderlich sind, sind zu kennzeichnen und im Einbaudokument anzugeben.
3.3.
Die alkoholempfindliche Wegfahrsperre befindet sich standardmäßig im Sperrzustand. Der Sperrzustand der alkoholempfindlichen Wegfahrsperre wird entweder durch ein offenes Ausgangsrelais, ein entsprechendes Ausgangs-Signal oder durch eine entsprechende Digitalbusmeldung aktiviert. Das Schließen dieses Relais oder die Änderung des Sperrungs-Ausgangssignals in das Entsperrungs-Ausgangssignal oder die Übertragung der entsprechenden Entsperrungs-Nachricht an den Digitalbus erfolgt nach Abgabe einer akzeptierten Atemprobe mit einer Alkoholkonzentration unterhalb eines vordefinierten Schwellenwerts.
3.4.
Eine eingebaute alkoholempfindliche Wegfahrsperre darf nur in den Prozess des Motoranlassens bzw. die Freigabe einer selbsttätigen Bewegung des Fahrzeugs beim Einschalten des Hauptkontrollschalters des Fahrzeugs eingreifen, nicht hingegen bei laufendem Motor bzw. bei einem Fahrzeug in Bewegung.
4.
Zugang zu Informationen über die Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
4.1.
Die Fahrzeughersteller treffen die erforderlichen Vorkehrungen und richten die erforderlichen Verfahren ein, um sicherzustellen, dass Informationen über die Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre in Form der einschlägigen Angaben des standardisierten Einbaudokuments gemäß Anhang X der Verordnung (EU) 2018/858 zugänglich sind. Da sich einige der in dem Einbaudokument enthaltenen Informationen möglicherweise auf sicherheitsbezogene Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationsdienste beziehen, sollten sie nur denjenigen unabhängigen Marktteilnehmern zur Verfügung stehen, die das in der Anlage 3 dieses Anhangs festgelegte Verfahren einhalten.
5.
Der Fahrzeughersteller fügt dem Einbaudokument eine Bescheinigung gemäß dem Muster der Anlage zu diesem Anhang bei.

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