Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2021/125

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 28. Januar 2021.

Für die Kommission,

im Namen der Präsidentin,

Janusz Wojciechowski

Mitglied der Kommission

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