Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2021/1262

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 26. Juli 2021.

Für die Kommission,

im Namen der Präsidentin,

Janusz Wojciechowski

Mitglied der Kommission

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