Präambel VO (EU) 2021/1301

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 des Rates vom 22. Dezember 2009 zur Einführung bestimmter restriktiver Maßnahmen gegenüber der Republik Guinea(1), insbesondere auf Artikel 15a Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Am 22. Dezember 2009 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 angenommen.
(2)
Die Angaben zu fünf in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 aufgeführten Personen sollten aktualisiert werden.
(3)
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 346 vom 23.12.2009, S. 26.

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