Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2021/131

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 3. Februar 2021

Für die Kommission,

im Namen der Präsidentin,

Generaldirektor

Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion

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