ANHANG V VO (EU) 2021/1338
Anlage 3
SNOWTAM-FORMAT
HINWEISE ZUM AUSFÜLLEN DES SNOWTAM-FORMATS
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1.
-
Allgemeines
- a)
- Bezieht sich die Meldung auf mehr als eine Piste, sind die Elemente B bis H (Leistungsberechnung des Flugzeugs) zu wiederholen.
- b)
- Die zur Bezeichnung von Elementen und Abschnitten verwendeten Buchstaben werden nur für Referenzzwecke verwendet und werden nicht in die Meldungen aufgenommen. Die Buchstaben M (mandatory — obligatorisch), C (conditional — bedingt) und O (optional — fakultativ) bezeichnen die Verwendung und die Art der Information und sind wie untenstehend erläutert einzutragen.
- c)
- Es sind metrische Einheiten zu verwenden. Die Maßeinheit selbst wird nicht angegeben.
- d)
- Eine SNOWTAM ist höchstens acht Stunden gültig. Sobald eine neue Meldung des Pistenzustands vorliegt, ist eine neue SNOWTAM herauszugeben.
- e)
- Mit Herausgabe einer neuen SNOWTAM wird die vorherige SNOWTAM ungültig.
- f)
-
Der abgekürzte Titel „TTAAiiii CCCC MMYYGGgg (BBB)” wird eingetragen, um die automatische Verarbeitung der SNOWTAM in Computerdatenbanken zu erleichtern. Erklärung der Symbole:
- TT=
- Datenkennung der SNOWTAM = SW,
- AA=
- geografische Kennung des Mitgliedstaats, z. B. LF = Frankreich,
- iiii=
- aus vier Ziffern bestehende laufende SNOWTAM-Nummer,
- CCCC=
- aus vier Buchstaben bestehende Ortskennung des Flugplatzes, auf den sich die SNOWTAM bezieht,
- MMYYGGgg=
- Datum/Uhrzeit der Beobachtung/Messung, wobei:
- MM=
- Monat, z. B. Januar = 01, Dezember = 12,
- YY=
- Tag des Monats,
- GGgg=
- Zeit in Stunden (GG) und Minuten (gg) UTC,
- (BBB)=
- fakultative Gruppe für:
Korrektur eines Fehlers in einer zuvor mit derselben laufenden Nummer herausgegebenen SNOWTAM = COR.
Die Klammern (BBB) werden verwendet, um deutlich zu machen, dass es sich um eine fakultative Gruppe handelt.
Betrifft die Meldung mehr als eine Piste und werden die einzelnen Daten/Uhrzeiten der Beobachtung/Bewertung durch wiederholtes Ausfüllen des Elements B angegeben, ist im abgekürzten Titel (MMYGgg) das Datum/die Uhrzeit der letzten Beobachtung/Bewertung einzutragen.
- g)
- Der Text „SNOWTAM” im SNOWTAM-Format und die vierstellige laufende SNOWTAM-Nummer sind durch ein Leerzeichen voneinander zu trennen, z. B. SNOWTAM 0124.
- h)
- Zur besseren Lesbarkeit der SNOWTAM ist nach dem Element A hinter der laufenden SNOWTAM-Nummer und nach dem Abschnitt zur Leistungsberechnung des Flugzeugs ein Zeilenvorschub einzufügen.
- i)
- Betrifft die Meldung mehr als eine Piste, sind die Angaben im Abschnitt Leistungsberechnung des Flugzeugs ab der Zeile Datum/Uhrzeit der Bewertung bis zum Beginn des nächsten Abschnitts (Lageerfassung) für jede Piste zu wiederholen.
- j)
-
Obligatorische Angaben:
- 1)
- ORTSKENNUNG DES FLUGPLATZES,
- 2)
- DATUM UND UHRZEIT DER BEWERTUNG,
- 3)
- NIEDRIGERE PISTENKENNNUMMER,
- 4)
- CODE FÜR DEN PISTENZUSTAND FÜR JEDES DRITTEL DER PISTE, und
- 5)
- ZUSTANDSBESCHREIBUNG FÜR JEDES DRITTEL DER PISTE (wenn Code 1-5 für den Pistenzustand (RWYCC) gemeldet wurde)
-
2.
-
Leistungsberechnung des Flugzeugs
- Element A–
- Ortskennung des Flugplatzes (vier Buchstaben).
- Element B–
- Datum und Uhrzeit der Bewertung (achtstellige Datum-Zeit-Gruppe zur Angabe des Zeitpunkts der Beobachtung, bestehend aus Monat, Tag, Stunde und Minuten in UTC).
- Element C–
-
Niedrigere Pistenkennnummer (nn[L] oder nn[C] oder nn[R]).
Für jede Piste ist nur eine Kennnummer und zwar immer die niedrigere einzutragen.
- Element D–
- Code für den Pistenzustand für jedes Drittel der Piste. Für jedes Drittel der Piste wird nur eine Ziffer (0, 1, 2, 3, 4, 5 oder 6) durch einen Schrägstrich getrennt eingetragen.
- Element E–
-
Bedeckungsgrad für jedes Drittel der Piste in %. Wird hierzu eine Angabe gemacht, ist für jedes Drittel der Piste entweder 25, 50, 75 oder 100 anzugeben, getrennt durch einen Schrägstrich ([n]nn/[n]nn/[n]nn).
Diese Angabe ist nur zu machen, wenn für den Pistenzustand für jedes Drittel der Piste (Element D) ein anderer Wert als 6 angegeben wurde und für jedes Pistendrittel eine andere Zustandsbeschreibung (Element G) als „DRY” (TROCKEN) vorliegt.
Werden keine Angaben zum Pistenzustand gemeldet, ist dies durch Einfügen der Abkürzung „NR” (not reported) für das/die entsprechende(n) Pistendrittel zu kennzeichnen.
- Element F–
-
Schichtdicke der lockeren Kontaminierung für jedes Drittel der Piste. Wird hierzu eine Angabe gemacht, ist für jedes Drittel der Piste die Schichtdicke der Kontaminierung in Millimeter anzugeben.
Diese Angaben sind nur für folgende Kontaminierungsarten zu machen:
- —
-
stehendes Wasser, zu meldende Werte 04, dann Bewertungswert. Signifikante Änderungen: 3 mm;
- —
-
Schneematsch, zu meldende Werte 03, dann Bewertungswert. Signifikante Änderungen: 3 mm;
- —
-
nasser Schnee, zu meldende Werte 03, dann Bewertungswert. Signifikante Änderungen: 5 mm; und
- —
-
trockener Schnee, zu meldende Werte 03, dann Bewertungswert. Signifikante Änderungen: 20 mm.
Werden keine Angaben zum Pistenzustand gemeldet, ist dies durch Einfügen der Abkürzung „NR” (not reported) für das/die entsprechende(n) Pistendrittel zu kennzeichnen.
- Element G–
-
Zustandsbeschreibung für jedes Drittel der Piste. Die folgenden Zustandsbeschreibungen sind getrennt durch einen Schrägstrich für jedes Pistendrittel einzufügen.
COMPACTED SNOW (KOMPRIMIERTER SCHNEE)
DRY SNOW (TROCKENER SCHNEE)
DRY SNOW ON TOP OF COMPACTED SNOW (TROCKENER SCHNEE AUF KOMPRIMIERTEM SCHNEE)
DRY SNOW ON TOP OF ICE (TROCKENER SCHNEE AUF EIS)
FROST (REIF)
ICE (EIS)
SLIPPERY WET (GLATT UND NASS)
SLUSH (SCHNEEMATSCH)
SPECIALLY PREPARED WINTER RUNWAY (SPEZIELL FÜR DEN WINTER PRÄPARIERTE PISTE)
STANDING WATER (STEHENDES WASSER)
WATER ON TOP OF COMPACTED SNOW (WASSER AUF KOMPRIMIERTEM SCHNEE)
WET (NASS)
WET ICE (NASSES EIS)
WET SNOW (NASSER SCHNEE)
WET SNOW ON TOP OF COMPACTED SNOW (NASSER SCHNEE AUF KOMPRIMIERTEM SCHNEE)
WET SNOW ON TOP OF ICE (NASSER SCHNEE AUF EIS)
DRY (nur zu melden, wenn keine Kontaminierung vorliegt)
Werden keine Angaben zum Pistenzustand gemeldet, ist dies durch Einfügen der Abkürzung „NR” (not reported) für das/die entsprechende(n) Pistendrittel zu kennzeichnen.
- Element H–
- Breite der Piste, für die die Pistenzustandscodes gelten. Hier ist die Breite der Piste in Metern anzugeben, falls diese geringer ist, als die veröffentlichten Angaben zur Pistenbreite.
-
3.
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Abschnitt Lageerfassung
Die im Abschnitt Lageerfassung anzugebenden Elemente sind am Ende mit einem Punkt zu versehen. Elemente im Abschnitt Lageerfassung, für die keine Informationen vorliegen oder bei denen die Bedingungen für die Veröffentlichung nicht erfüllt sind, werden gänzlich ausgelassen.- Element I–
Verkürzte Pistenlänge. Hier sind die anwendbare Pistenkennung und die verfügbare Länge in Metern einzutragen (z. B. RWY nn [L] oder nn [C] oder nn [R] REDUCED TO [n]nnn).
Diese Angabe hängt davon ab, ob eine NOTAM mit einem neuen Satz festgesetzter Strecken herausgegeben wurde.
- Element J–
- Schneetreiben auf der Piste. Bei Meldung wird „DRIFTING SNOW” mit einem Leerzeichen „DRIFTING SNOW” (RWY nn oder RWY nn [L] oder nn [C] oder nn [R] DRIFTING SNOW) eingefügt.
- Element K–
- Sand auf der Piste. Soll Sand auf der Piste gemeldet werden, sind die niedrigere Pistenkennnummer und nach einem Leerzeichen die Angabe „LOOSE SAND” einzutragen (RWY nn RWYRWY nn[L] oder nn[C] oder nn[R] LOOSE SAND).
- Element L–
- Chemische Behandlung auf der Piste. Soll eine chemische Behandlung auf der Piste gemeldet werden, sind die niedrigere Pistenkennnummer und nach einem Leerzeichen die Angabe „CHEMICALLY TREATED” einzutragen (RWY nn oder RWY nn[L] oder nn[C] oder nn[R] CHEMICALLY TREATED).
- Element M–
- Schneeverwehungen auf der Piste. Sollen Schneeverwehungen auf der Piste gemeldet werden, sind jeweils getrennt durch ein Leerzeichen die niedrigere Pistenkennnummer, die Angabe „SNOWBANK” , die nähere Ortsbeschreibung „L” für links, „R” für rechts oder „LR” für beide Seiten und die Angabe „FM CL” für die Entfernung von der Mittellinie in Metern einzutragen (RWY nn oder RWY nn[L] oder nn[C] oder nn[R] SNOWBANK Lnn oder Rnn oder LRnn FM CL).
- Element N–
- Schneeverwehungen auf einer Rollbahn. Sollen Schneeverwehungen auf einer Rollbahn gemeldet werden, sind jeweils getrennt durch ein Leerzeichen die Rollbahnkennung und die Angabe „SNOWBANK” einzutragen (TWY [nn]n oder TWYS [nn]n/[nn]n/[nn]n… oder ALL TWYS SNOWBANKS).
- Element O–
- An die Piste angrenzende Schneeverwehungen. Sollen Schneeverwehungen gemeldet werden, die in das Höhenprofil des Flugplatzschneeplans hineinragen, sind die niedrigere Pistenkennnummer und die Angabe „ADJ SNOWBANKS” einzutragen (RWY nn oder RWY nn[L] oder nn[C] oder nn[R] ADJ SNOWBANKS).
- Element P–
- Zustand der Rollbahnen. Soll der Zustand von Rollbahnen als rutschig oder schlecht gemeldet werden, sind die Rollbahnkennung und nach einem Leerzeichen die Angabe „POOR” einzutragen (TWY [n oder nn] POOR oder TWYS [n oder nn]/[n oder nn]/[n oder nn] POOR… oder ALL TWYS POOR).
- Element R–
- Zustand des Vorfelds. Soll der Zustand des Vorfelds als rutschig oder schlecht gemeldet werden, sind die Vorfeldkennung und nach einem Leerzeichen die Angabe „POOR” einzutragen (APRON [nnnn] POOR oder APRONS [nnnn]/[nnnn]/[nnnn] POOR oder ALL APRONS POOR)
- Element S–
- Nicht gemeldet (NR, not reported).
- Element T–
- Anmerkungen in Klartext.
Anlage 3 von Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 erhält folgende Fassung:
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