Artikel 1 VO (EU) 2021/134
Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff
Die Genehmigung für den in Anhang I beschriebenen Wirkstoff Akanthomyces muscarius Stamm Ve6 (vormals Lecanicillium muscarium Stamm Ve6) wird unter den im genannten Anhang aufgeführten Bedingungen erneuert.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.