Artikel 1 VO (EU) 2021/134

Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff

Die Genehmigung für den in Anhang I beschriebenen Wirkstoff Akanthomyces muscarius Stamm Ve6 (vormals Lecanicillium muscarium Stamm Ve6) wird unter den im genannten Anhang aufgeführten Bedingungen erneuert.

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