ANHANG VO (EU) 2021/1369
Warenbezeichnung | Einreihung (KN-Code) | Begründung |
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(1) | (2) | (3) |
Band aus elastischem Gewebe mit einer Breite von etwa 5 cm, einseitig mit Klebematerial aus synthetischem Kautschuk überzogen und mit einem Quadratmetergewicht von 1500 g oder weniger. Das Band ist, aufgerollt auf ein Stützrohr, in Kartons mit 16 oder 24 Rollen mit einem Durchmesser von jeweils etwa 7,5 cm aufgemacht. Auf der Verpackung ist nicht angegeben, dass die Bänder für medizinische Zwecke bestimmt sind. Das Band dient dem Schutz der Gelenke bei sportlichen Aktivitäten. Siehe Abbildungen (*). |
59061000 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 a) zu Kapitel 59 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 5906 und 59061000. Die Ware ist weder mit pharmazeutischen Stoffen getränkt noch bestrichen. Sie weist zudem keine objektiven Merkmale auf, die darauf hindeuten würden, dass sie speziell für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke bestimmt ist. Auch die Verpackung enthält keinen Hinweis darauf, dass die Ware für medizinische Zwecke bestimmt ist. Somit ist eine Einreihung in die Position 3005 ausgeschlossen (siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 3005, Absatz 3). Sie ist daher nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen. Die Ware ist daher als Klebeband mit einer Breite von 20 cm oder weniger in den KN-Code 59061000 einzureihen. |
Fußnote(n):
- (*)
Die Abbildungen dienen nur zur Information.
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