Artikel 1 VO (EU) 2021/1375

Artikel 34 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 erhält folgende Fassung:

Artikel 34 Änderung eines traditionellen Begriffs

Ein Antragsteller, der die Bedingungen des Artikels 25 erfüllt, kann für die in Artikel 26 Absatz 1 Buchstaben a bis f genannten Elemente die Genehmigung einer Änderung eines eingetragenen traditionellen Begriffs beantragen.

Die Artikel 26 bis 31 gelten sinngemäß für Änderungsanträge.

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