Artikel 1 VO (EU) 2021/1448

Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff

Die Genehmigung für den Wirkstoff Calciumcarbonat gemäß Anhang I als Stoff mit geringem Risiko wird erneuert.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.