ANHANG I VO (EU) 2021/1448

Gebräuchliche Bezeichnung, Kennnummern IUPAC-Bezeichnung Reinheit (1) Datum der Zulassung Befristung der Zulassung Sonderbestimmungen

Calciumcarbonat

CAS-Nr. 471-34-1

CIPAC-Nr. 843

IUPAC-Bezeichnung: Calciumcarbonat 950 g/kg 1. November 2021 31. Oktober 2036 Bei der Anwendung der einheitlichen Grundsätze gemäß Artikel 29 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sind die Schlussfolgerungen des Berichts im Hinblick auf die Erneuerung der Genehmigung von Calciumcarbonat und insbesondere dessen Anlagen I und II zu berücksichtigen.

Fußnote(n):

(1)

Nähere Angaben zu Identität und Spezifikation des Wirkstoffs sind im betreffenden Bericht im Hinblick auf die Erneuerung enthalten.

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