ANHANG I VO (EU) 2021/1448
Gebräuchliche Bezeichnung, Kennnummern | IUPAC-Bezeichnung | Reinheit (1) | Datum der Zulassung | Befristung der Zulassung | Sonderbestimmungen |
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Calciumcarbonat CAS-Nr. 471-34-1 CIPAC-Nr. 843 |
IUPAC-Bezeichnung: Calciumcarbonat | 950 g/kg | 1. November 2021 | 31. Oktober 2036 | Bei der Anwendung der einheitlichen Grundsätze gemäß Artikel 29 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sind die Schlussfolgerungen des Berichts im Hinblick auf die Erneuerung der Genehmigung von Calciumcarbonat und insbesondere dessen Anlagen I und II zu berücksichtigen. |
Fußnote(n):
- (1)
Nähere Angaben zu Identität und Spezifikation des Wirkstoffs sind im betreffenden Bericht im Hinblick auf die Erneuerung enthalten.
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