ANHANG VO (EU) 2021/1449

Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:

1.
In Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 18 zu 8-Hydroxychinolin wird das Datum durch 31. Dezember 2022 ersetzt;
2.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 40 zu Deltamethrin wird das Datum durch 31. Oktober 2022 ersetzt;
3.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 65 zu Flufenacet wird das Datum durch 31. Oktober 2022 ersetzt;
4.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 69 zu Fosthiazat wird das Datum durch 31. Oktober 2022 ersetzt;
5.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 102 zu Chlortoluron wird das Datum durch 31. Oktober 2022 ersetzt;
6.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 103 zu Cypermethrin wird das Datum durch 31.Oktober 2022 ersetzt;
7.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 104 zu Daminozid wird das Datum durch 31. Oktober 2022 ersetzt;
8.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 107 zu MCPA wird das Datum durch 31. Oktober 2022 ersetzt;
9.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 108 zu MCPB wird das Datum durch 31. Oktober 2022 ersetzt;
10.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 119 zu Indoxacarb wird das Datum durch 31. Oktober 2022 ersetzt;
11.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 160 zu Prosulfocarb wird das Datum durch 31. Oktober 2022 ersetzt;
12.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 161 zu Fludioxonil wird das Datum durch 31. Oktober 2022 ersetzt;
13.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 162 zu Clomazon wird das Datum durch 31. Oktober 2022 ersetzt;
14.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 169 zu Amidosulfuron wird das Datum durch 31. Dezember 2022 ersetzt;
15.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 170 zu Nicosulfuron wird das Datum durch 31. Dezember 2022 ersetzt;
16.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 171 zu Clofentezin wird das Datum durch 31. Dezember 2022 ersetzt;
17.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 172 zu Dicamba wird das Datum durch 31. Dezember 2022 ersetzt;
18.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 173 zu Difenoconazol wird das Datum durch 31. Dezember 2022 ersetzt;
19.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 176 zu Lenacil wird das Datum durch 31. Dezember 2022 ersetzt;
20.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 178 zu Picloram wird das Datum durch 31. Dezember 2022 ersetzt;
21.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 180 zu Bifenox wird das Datum durch 31. Dezember 2022 ersetzt;
22.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 181 zu Diflufenican wird das Datum durch 31. Dezember 2022 ersetzt;
23.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 182 zu Fenoxaprop-P wird das Datum durch 31. Dezember 2022 ersetzt;
24.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 183 zu Fenpropidin wird das Datum durch 31. Dezember 2022 ersetzt;
25.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 186 zu Tritosulfuron wird das Datum durch 30. November 2022 ersetzt;
26.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 276 zu Chlormequat wird das Datum durch 30. November 2022 ersetzt;
27.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 278 zu Propaquizafop wird das Datum durch 30. November 2022 ersetzt;
28.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 279 zu Fenoxaprop-P wird das Datum durch 30. November 2022 ersetzt;
29.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 284 zu Dimethachlor wird das Datum durch 31. Dezember 2022 ersetzt;
30.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 285 zu Etofenprox wird das Datum durch 31. Dezember 2022 ersetzt;
31.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 287 zu Penconazol wird das Datum durch 31. Dezember 2022 ersetzt;
32.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 288 zu Triallat wird das Datum durch 31. Dezember 2022 ersetzt;
33.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 289 zu Triflusulfuron wird das Datum durch 31. Dezember 2022 ersetzt;
34.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 292 zu Schwefel wird das Datum durch 31. Dezember 2022 ersetzt;
35.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 293 zu Tetraconazol wird das Datum durch 31. Dezember 2022 ersetzt;
36.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 294 zu Paraffinölen wird das Datum durch 31. Dezember 2022 ersetzt.
37.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 295 zu Paraffinöl wird das Datum durch 31. Dezember 2022 ersetzt.
38.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 299 zu 2-Phenylphenol (einschließlich seiner Salze, z. B. Natriumsalz) wird das Datum durch 31. Dezember 2022 ersetzt.

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