Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2021/1460

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 9. September 2021

Für die Kommission

Im Namen der Präsidentin

Der Generaldirektor

Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion

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