Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2021/1460
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 9. September 2021
Für die Kommission
Im Namen der Präsidentin
Der Generaldirektor
Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion
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