Präambel VO (EU) 2021/1528

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck(1), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Die schwedische Sprachfassung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates enthält Fehler in Kategorie 1 Unternummer 1A005b, in Kategorie 3 Unternummer 3B001a3, in Kategorie 5 Teil 2 Unternummer 5A002a Anmerkung 2 Buchstabe e und Anmerkung 2 Buchstabe j „Technische Anmerkungen” Nummer 1, in Kategorie 5 Teil 2 Unternummer 5A003a und in Kategorie 9 Unternummer 9A010c, die sich auf die Definitionen der betreffenden Güter auswirken.
(2)
Die schwedische Sprachfassung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 134 vom 29.5.2009, S. 1.

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