ANHANG VO (EU) 2021/1530
Spezifische Ziele und Schwerpunktbereiche der Zusammenarbeit je Teilregion auf der Grundlage der in Anhang II der Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Bereiche der Zusammenarbeit:
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I.
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SÜDLICHE NACHBARSCHAFT
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(1)
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Unterstützung der menschlichen Entwicklung, der guten Regierungsführung, der Rechtsstaatlichkeit und der Gleichstellung der Geschlechter.
- a)
- Förderung und Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten; Förderung der Gleichstellung und Stärkung der Rolle der Frau, der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der guten Regierungsführung, der Justizreform und der Korruptionsbekämpfung;
- b)
- Stärkung der öffentlichen Institutionen und der Verwaltungssysteme; Verbesserung von Transparenz und Rechenschaftspflicht; Förderung des sozialen Zusammenhalts; Förderung der Einbeziehung der Zivilgesellschaft und des Handlungsspielraums für zivilgesellschaftliche und nichtstaatliche Akteure und unabhängige Medien; Unterstützung der Bekämpfung von Desinformation;
- c)
- Verbesserung des Zugangs zu und der Qualität von Bildung; Verbesserung digitaler Kompetenzen und Qualifikationen Befähigung junger Menschen; Ausbau der Gesundheitssysteme;
- d)
- Unterstützung einer transparenten und wirksamen Verwaltung der öffentlichen Finanzen, der Mobilisierung inländischer Einnahmen und der wirtschaftspolitischen Steuerung.
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(2)
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Stärkung der Resilienz, Aufbau von Wohlstand und Nutzung des digitalen Wandels
- a)
- Förderung der unternehmerischen Initiative und der Entwicklung des Privatsektors Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln und der Digitalisierung der Wirtschaft; Förderung menschenwürdiger Beschäftigung;
- b)
- Unterstützung von Handel und Investitionen, nachhaltigen Wertschöpfungsketten, Konnektivität, wirtschaftlicher Integration und Diversifizierung;
- c)
- Unterstützung der Entwicklung moderner und gerechter Gesundheits- und Sozialschutzsysteme und Förderung menschenwürdiger Beschäftigung; Unterstützung der Resilienz der Bevölkerung durch die Entwicklung zugänglicher öffentlicher Dienste;
- d)
- Unterstützung des Aufbaus und der Inbetriebnahme von Infrastrukturen, um eine zugängliche, erschwingliche, inklusive und sichere digitale Konnektivität sowie die Entwicklung moderner Datenverwaltungs- und -schutzsysteme zu gewährleisten; Unterstützung einer verbesserten digitalen Governance, der Entwicklung elektronischer Dienste und von Interoperabilitätsrahmen und -plattformen.
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(3)
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Unterstützung einer grünen Wende, Stärkung der Klimaresilienz, Energiewende und -sicherheit sowie Umweltschutz
- a)
- Verbesserung der Kapazitäten zur Anpassung an den Klimawandel und zur Eindämmung seiner Folgen; Beitrag zur Förderung klimasicherer Investitionen und einer nachhaltigen Finanzpolitik für den Übergang zu umweltverträglichem Wachstum;
- b)
- Unterstützung des Übergangs zu emissionsarmen, ressourceneffizienten und kreislauforientierten Wirtschaftsmodellen und Förderung der Entwicklung nachhaltiger Produktions- und Wertschöpfungsketten; Entwicklung und Stärkung einer nachhaltigen grünen und blauen Wirtschaft; Unterstützung der Energiewende und Förderung der Energieversorgungssicherheit;
- c)
- Förderung der Ressourceneffizienz, Bekämpfung der Umweltverschmutzung, Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und Übergang zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen sowie Förderung nachhaltiger, multifunktionaler Ökosysteme im Kontext der Anpassung an den Klimawandel und der Widerstandsfähigkeit.
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(4)
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Zusammenarbeit in den Bereichen Frieden und Sicherheit
- a)
- Unterstützung und Förderung von Bemühungen um Frieden, Konfliktverhütung und Aussöhnung;
- b)
- Intensivierung der Zusammenarbeit in den Bereichen Terrorismusbekämpfung, Terrorismusfinanzierung und Bekämpfung der Geldwäsche, Prävention und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus, Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Strafverfolgung und Abwehr von Bedrohungen im Bereich der Cybersicherheit, durch Cyberkriminalität und von hybriden Bedrohungen;
- c)
- Unterstützung der Katastrophenvorsorge und des Risikomanagements;
- d)
- Stärkung der maritimen Sicherheit.
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(5)
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Verbesserung der Zusammenarbeit bei allen Aspekten von Migration, Mobilität und Vertreibung
- a)
- Verbesserung der Zusammenarbeit bei allen Aspekten von Migration und Vertreibung; Stärkung lokaler und internationaler Partnerschaften in den Bereichen Migration und Vertreibung entlang wichtiger Migrationsrouten;
- b)
- Stärkung aller Aspekte der Steuerung von Migration und Asyl; Verbesserung des Grenzmanagements; verstärkte Bekämpfung der Schleusung von Migranten und des Menschenhandels und Förderung der Zusammenarbeit bei der sicheren, würdigen und dauerhaften Rückkehr, Rückübernahme und Wiedereingliederung von Migranten; sowie Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibung;
- c)
- Unterstützung eines umfassenden Ansatzes für die legale Migration unter Wahrung entsprechender Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten, und für Mobilität;
- d)
- Beitrag zur Bereitstellung von internationalem Schutz und Unterstützung für Flüchtlinge, Migranten, Binnenvertriebene, Aufnahmegemeinschaften und Länder, in denen eine große Zahl von Flüchtlingen oder Vertriebenen lebt.
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(6)
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Intensivierung der regionalen, subregionalen und interregionalen Zusammenarbeit
- a)
- Unterstützung der Union für den Mittelmeerraum;
- b)
- Intensivierung der Zusammenarbeit mit internationalen, regionalen und subregionalen Akteuren und Organisationen;
- c)
- Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Nord- und Subsahara-Afrika in ausgewählten Gebieten.
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II.
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ÖSTLICHE NACHBARSCHAFT
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(1)
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Investitionen in widerstandsfähige, nachhaltige und integrierte Volkswirtschaften und nachhaltige Konnektivität
- a)
- Stärkung des Handels zwischen Partnerländern und mit der EU; Förderung der weiteren Integration in die Wertschöpfungsketten der EU; Förderung menschenwürdiger Beschäftigung; Förderung der Entwicklung nachhaltiger Produktions- und Wertschöpfungsketten;
- b)
- Verbesserung des Geschäftsklimas; Stärkung des Ökosystems für Unternehmensgründungen und Verbesserung/Diversifizierung des Zugangs zu Finanzmitteln für KMU;
- c)
- Förderung eines nachhaltigen Straßen- und Seeverkehrs; Förderung einer intelligenten und nachhaltigen städtischen Mobilität;
- d)
- Unterstützung einer hochwertigen Bildung auf allen Ebenen durch: Stärkung der Kapazitäten für Forschung und Technologietransfer; Förderung der Kompetenzen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit.
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(2)
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Investitionen in Demokratie, gute Regierungsführung, Frieden und Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und Justiz
- a)
- Stärkung der Demokratie, des Friedens und der guten Regierungsführung, der Menschenrechte, der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit, der Medienfreiheit und der Unabhängigkeit der Medien; Förderung eines unabhängigen, rechenschaftspflichtigen und effizienten Justizsystems; Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Abwehr hybrider Bedrohungen und Desinformation, Gewährleistung der Cybersicherheit und Bekämpfung von Cyberkriminalität;
- b)
- Unterstützung der Reform der öffentlichen Verwaltung und e-Governance, Förderung öffentlicher Online-Dienste; Korruptionsbekämpfung
- c)
- Unterstützung ausgewogener territorialer Entwicklungs- und Dezentralisierungsprozesse;
- d)
- Unterstützung von Friedenskonsolidierung, Konfliktverhütung und -beilegung durch friedliche Bemühungen und Methoden sowie Einrichtung und/oder Umsetzung von Frühwarnsystemen; Verbesserung der regionalen Sicherheit und der Sicherheit und Gefahrenabwehr auf See; Stärkung der Sicherheit durch Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Förderung eines integrierten Grenzmanagements.
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(3)
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Investitionen in nachhaltige Energie, Dekarbonisierung, in den Klimaschutz und in die Anpassung an den Klimawandel sowie in ökologische Resilienz
- a)
- Investitionen in Energienetze und stärkere grenzüberschreitende und interregionale Netzverbindungen bei gleichzeitiger Unterstützung von Energieeffizienz, Widerstandsfähigkeit und Sicherheit sowie Förderung der verstärkten Nutzung nachhaltiger Energie;
- b)
- Verbesserung der Luftqualität, Förderung der Bekämpfung der Umweltverschmutzung, Ökologisierung städtischer Gebiete und Verbesserung der Abfallbewirtschaftung bei gleichzeitiger Stärkung der biologischen Vielfalt, Unterstützung des Übergangs zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen und Modernisierung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung;
- c)
- Förderung einer emissionsarmen und ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft; Stärkung der Klimapolitik; Entwicklung und Stärkung der blauen Wirtschaft; Steigerung umweltfreundlicher Investitionen;
- d)
- Investitionen in die Resilienz der Gesundheitssysteme und die Verbesserung der Gesundheitssysteme sowie Unterstützung der Katastrophenvorsorge und des Risikomanagements, einschließlich der Minderung chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Risiken.
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(4)
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Investitionen in einen resilienten digitalen Wandel
- a)
- Unterstützung der Entwicklung digitaler Infrastrukturen und elektronischer Dienste durch verbesserte digitale Governance und verbesserte Interoperabilitätsrahmen und -plattformen;
- b)
- Stärkung digitaler Kompetenzen; Ankurbelung von digitalen Innovationen und leistungsstarken digitalen Start-up-Unternehmen;
- c)
- Förderung des grenzüberschreitenden elektronischen Handels und digitaler Korridore zwischen Partnerländern und der EU;
- d)
- Stärkung der Resilienz gegenüber Cyberangriffen.
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(5)
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Investitionen in widerstandsfähige, inklusive, geschlechtergerechte und vielfältige Gesellschaften
- a)
- Stärkung der Kapazitäten und Stärkung zivilgesellschaftlicher Organisationen auf regionaler und lokaler Ebene, einschließlich Jugendorganisationen;
- b)
- Wahrung der Menschenrechte, Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in allen Politikbereichen;
- c)
- Stärkung des Engagements der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere von jungen Menschen, für Demokratie und Wirtschaftsreformen; Förderung des Umweltbewusstseins und der Sensibilisierung für digitale Fragen.
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III.
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WESTAFRIKA
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(1)
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Förderung von Stabilisierung, Sicherheit, demokratischem Wandel, verantwortungsvoller Staatsführung und Menschenrechten
- a)
- Förderung der Stabilisierung, des Friedens und der Sicherheit an Land und auf See durch demokratischen Übergang, gute Regierungsführung, Bekämpfung der Straflosigkeit und Reform des Sicherheitssektors; Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung, der Prävention und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus; Förderung des Dialogs, der Konfliktverhütung, der Aussöhnung und des Staatsaufbaus;
- b)
- Unterstützung der demokratischen Staatsführung und der Rechtsstaatlichkeit, der Transparenz und der Korruptionsbekämpfung; Förderung der Aufsicht und Rechenschaftspflicht sowie eines unabhängigen, rechenschaftspflichtigen und effizienten Justizsystems;
- c)
- Stärkung der staatlichen und lokalen Behörden und ihrer wirksamen Präsenz im gesamten Gebiet und in der Zivilgesellschaft;
- d)
- Förderung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung; Förderung der Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts.
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(2)
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Unterstützung eines inklusiven und nachhaltigen Wachstums, Förderung menschenwürdiger Arbeitsplätze und Nutzung des digitalen Wandels
- a)
- Förderung der Entwicklung des Privatsektors; Verbesserung des Unternehmensumfelds, des Investitionsklimas und der Digitalisierung der Unternehmen sowie der Transparenz und Effizienz öffentlicher Finanzen; digitale Governance und Entwicklung elektronischer Dienste;
- b)
- Unterstützung von nachhaltigen Infrastrukturen und Konnektivität, wirtschaftlicher Integration, Handel und der Umsetzung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens; Stärkung lokaler und regionaler Wertschöpfungsketten;
- c)
- Unterstützung der Entwicklung von Kompetenzen und der Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze sowie von Forschung und Innovation; Förderung der Entwicklung nachhaltiger Produktions- und Wertschöpfungsketten;
- d)
- Stärkung der grünen und digitalen Wirtschaft.
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(3)
-
Verbesserung der Zusammenarbeit bei allen Aspekten von Migration, Mobilität und Vertreibung sowie Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibung
- a)
- Stärkung lokaler und internationaler Partnerschaften in den Bereichen Migration und Vertreibung entlang wichtiger Migrationsrouten;
- b)
- Stärkung von Migrationssteuerung und -management und Förderung der Zusammenarbeit bei der sicheren, würdigen und dauerhaften Rückkehr, Rückübernahme und Wiedereingliederung von Migranten;
- c)
- Unterstützung eines umfassenden Ansatzes für die legale Migration unter Wahrung entsprechender Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten, und für Mobilität;
- d)
- Schutz besonders gefährdeter Migranten, Flüchtlinge und Binnenvertriebener; verstärkte Bekämpfung der Schleusung von Migranten und des Menschenhandels; Gewährleistung des Schutzes und der Achtung der Menschenrechte von Migranten, Flüchtlingen und Vertriebenen; Bereitstellung von internationalem Schutz und Unterstützung für Flüchtlinge, Migranten, Binnenvertriebene, Aufnahmegemeinschaften und Länder, in denen eine große Zahl von Flüchtlingen oder Vertriebenen lebt.
-
(4)
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Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt und Bekämpfung des Klimawandels
- a)
- Förderung des Zugangs zu nachhaltiger Energie und der Energieeffizienz; Förderung des Zugangs zu klimaresistenten und sicheren Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsdiensten;
- b)
- Unterstützung von Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zur Katastrophenvorsorge und Risikominderung;
- c)
- Förderung eines integrierten Landschaftskonzepts für intelligente und widerstandsfähige Landwirtschaft/Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit, nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, nachhaltige Fischerei und Aquakultur sowie Anpassung an den Klimawandel/Eindämmung des Klimawandels;
- d)
- Förderung des Umweltschutzes, der Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Kreislaufwirtschaft sowie nachhaltiger, multifunktionaler Ökosysteme im Kontext der Anpassung an den Klimawandel und der Widerstandsfähigkeit.
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(5)
-
Förderung der menschlichen Entwicklung und der Gleichstellung der Geschlechter
- a)
- Förderung eines besseren Zugangs zu und der Qualität von belastbaren Gesundheitsdiensten und Ernährung;
- b)
- Förderung eines besseren Zugangs zur Bildung und Verbesserung ihrer Qualität auf verschiedenen Ebenen; Verbesserung digitaler Kompetenzen und Qualifikationen
- c)
- Förderung der sozialen Eingliederung, des sozialen Schutzes und der Systeme der sozialen Sicherheit;
- d)
- Unterstützung von Maßnahmen zur Stärkung der Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen in allen Politikbereichen.
-
(6)
-
Stärkung von Partnerschaften
- a)
- Förderung der regionalen Integration, Konnektivität und Zusammenarbeit;
- b)
- Förderung des politischen Dialogs mit regionalen Wirtschaftsgemeinschaften;
- c)
- Förderung des interkulturellen Dialogs und der interkulturellen Zusammenarbeit, von Partnerschafts- und Austauschprogrammen und Programmen für Führungskräfte.
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IV.
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OST- UND ZENTRALAFRIKA
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(1)
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Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt und Bekämpfung des Klimawandels
- a)
- Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, des Umweltschutzes und der Erhaltung der biologischen Vielfalt im Rahmen eines Konzepts für Land- und Seegebiete.
- b)
- Unterstützung von Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel sowie für Katastrophenvorsorge und Risikomanagement;
- c)
- Förderung des Zugangs zu erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz, sowie nachhaltiger, multifunktionaler Ökosysteme im Kontext der Anpassung an den Klimawandel und der Widerstandsfähigkeit; Förderung des Zugangs zu klimaresistenten und sicheren Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsdiensten;
- d)
- Unterstützung einer nachhaltigen Ernährungssicherheit.
-
(2)
-
Förderung von Stabilisierung, Sicherheit, Demokratie und demokratischem Wandel, guter Regierungsführung und Menschenrechten
- a)
- Förderung von Frieden und Sicherheit, Stabilität, Demokratie, friedlichem Übergang zur Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, der Reform des Sicherheitssektors, Aussöhnung und Konfliktverhütung; Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung, bei der Prävention und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus;
- b)
- Unterstützung der demokratischen Staatsführung, der Transparenz und Aufsicht sowie der Korruptionsbekämpfung; Förderung eines unabhängigen, rechenschaftspflichtigen und effizienten Justizsystems;
- c)
- Förderung der Achtung der Menschenrechte und der Grundsätze der Gleichheit und Nichtdiskriminierung.
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(3)
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Unterstützung eines inklusiven und nachhaltigen Wachstums, Förderung menschenwürdiger Arbeitsplätze und Nutzung des digitalen Wandels
- a)
- Förderung der Entwicklung des Privatsektors; Verbesserung des Unternehmensumfelds und der Digitalisierung der Unternehmen sowie des Investitionsklimas; digitale Governance und Entwicklung elektronischer Dienste;
- b)
- Unterstützung der wirtschaftlichen Integration und des Handels, einschließlich nachhaltiger Infrastruktur und Konnektivität;
- c)
- Unterstützung der Entwicklung von Kompetenzen und der Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze sowie von Forschung und Innovation;
- d)
- Stärkung der grünen und der digitalen Wirtschaft.
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(4)
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Förderung der menschlichen Entwicklung und der Gleichstellung der Geschlechter
- a)
- Förderung eines besseren Zugangs zu und der Qualität von belastbaren Gesundheits- und Sozialschutzdiensten und Ernährung;
- b)
- Förderung eines besseren Zugangs zur Bildung und ihrer Qualität auf verschiedenen Ebenen; Verbesserung digitaler Kompetenzen und Qualifikationen
- c)
- Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Ungleichheiten;
- d)
- Unterstützung von Maßnahmen zur Stärkung der Gleichstellung der Geschlechter und der Rolle von Frauen und Mädchen in allen Politikbereichen.
-
(5)
-
Verbesserung der Zusammenarbeit bei allen Aspekten von Migration, Mobilität und Vertreibung sowie Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibung
- a)
- Stärkung lokaler und internationaler Partnerschaften zu verschiedenen Aspekten von Migration und Vertreibung;
- b)
- Stärkung von Migrationssteuerung und -management und Förderung der Zusammenarbeit bei der sicheren, würdigen und dauerhaften Rückkehr, Rückübernahme und Wiedereingliederung von Migranten;
- c)
- Unterstützung eines umfassenden Ansatzes für die legale Migration unter Wahrung entsprechender Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten, und für Mobilität;
- d)
- Schutz besonders gefährdeter Migranten, Flüchtlinge und Binnenvertriebener; verstärkte Bekämpfung der Schleusung von Migranten und des Menschenhandels; Gewährleistung des Schutzes und der Achtung der Menschenrechte von Migranten, Flüchtlingen und Vertriebenen; Beitrag zur Bereitstellung von internationalem Schutz und Unterstützung für Flüchtlinge, Migranten, Binnenvertriebene, Aufnahmegemeinschaften und Länder, in denen eine große Zahl von Flüchtlingen oder Vertriebenen lebt.
-
(6)
-
Stärkung von Partnerschaften
- a)
- Unterstützung der regionalen Wirtschaftsintegration, Konnektivität und Zusammenarbeit sowie der Umsetzung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens;
- b)
- Förderung des politischen Dialogs mit regionalen Wirtschaftsgemeinschaften;
- c)
- Förderung des interkulturellen Dialogs und der interkulturellen Zusammenarbeit, von Partnerschafts- und Austauschprogrammen und Programmen für Führungskräfte.
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V.
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SÜDLICHES AFRIKA UND INDISCHER OZEAN
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(1)
-
Unterstützung eines inklusiven und nachhaltigen Wachstums, Förderung menschenwürdiger Arbeitsplätze und Nutzung des digitalen Wandels
- a)
- Unterstützung der Entwicklung des Privatsektors; Verbesserung des Unternehmensumfelds, des Investitionsklimas und der Digitalisierung von Unternehmen sowie der Transparenz öffentlicher Finanzen; digitale Governance und Entwicklung elektronischer Dienste;
- b)
- Unterstützung von nachhaltigen Infrastrukturen und Konnektivität, wirtschaftlicher Integration und Handel;
- c)
- Förderung der Entwicklung von Kompetenzen und menschenwürdigen Arbeitsplätze sowie von Forschung und Innovation;
- d)
- Stärkung der grünen und der digitalen Wirtschaft.
-
(2)
-
Förderung von guter Regierungsführung, Frieden, Demokratie und Menschenrechten
- a)
- Förderung von Frieden und Sicherheit an Land und auf See, von Stabilität, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit; Reform des Sicherheitssektors, Konfliktverhütung, Aussöhnung und Bekämpfung des internationalen Menschenhandels;
- b)
- Unterstützung der demokratischen Staatsführung, der Transparenz und Aufsicht sowie der Korruptionsbekämpfung; Verbesserung der Personenstandsregister;
- c)
- Förderung der Achtung der Menschenrechte und der Grundsätze der Gleichheit und Nichtdiskriminierung.
- d)
- Unterstützung der Justiz; Stärkung der lokalen Behörden und ihrer Handlungskompetenz sowie der Zivilgesellschaft.
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(3)
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Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt und Bekämpfung des Klimawandels
- a)
- Unterstützung der Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung daran sowie der Katastrophenvorsorge und Risikominderung;
- b)
- Förderung des Zugangs zu nachhaltiger Energie und der Energieeffizienz; Förderung des Zugangs zu klimaresistenten und sicheren Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsdiensten;
- c)
- Unterstützung der Ernährungssicherheit, einer intelligenten und widerstandsfähigen Landwirtschaft, einer nachhaltigen Fischerei und Aquakultur;
- d)
- Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, des Umweltschutzes, der Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Kreislaufwirtschaft; Förderung nachhaltiger, multifunktionaler Ökosysteme im Zusammenhang mit der Anpassung an den Klimawandel und der Resilienz.
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(4)
-
Förderung der menschlichen Entwicklung und der Gleichstellung der Geschlechter
- a)
- Förderung eines besseren Zugangs zu und der Qualität von belastbaren Gesundheitsdiensten und Ernährung;
- b)
- Förderung eines besseren Zugangs zur Bildung und Verbesserung ihrer Qualität auf verschiedenen Ebenen; Verbesserung digitaler Kompetenzen und Qualifikationen
- c)
- Förderung der sozialen Eingliederung und der Sozialschutzsysteme;
- d)
- Unterstützung von Maßnahmen zur Stärkung der Gleichstellung der Geschlechter und der Rolle von Frauen und Mädchen in allen Politikbereichen.
-
(5)
-
Stärkung von Partnerschaften
- a)
- Förderung der regionalen Wirtschaftsintegration und -kooperation sowie der Umsetzung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens; Unterstützung der umfassenderen Zusammenarbeit im Indischen Ozean;
- b)
- Förderung des politischen Dialogs mit regionalen Wirtschaftsgemeinschaften;
- c)
- Förderung des interkulturellen Dialogs und der interkulturellen Zusammenarbeit, von Partnerschafts- und Austauschprogrammen und Programmen für Führungskräfte.
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VI.
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NAHER OSTEN
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(1)
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Unterstützung eines inklusiven und nachhaltigen Wirtschaftswachstums und Nutzung des digitalen Wandels
- a)
- Förderung des Unternehmertums, von menschenwürdiger Beschäftigung und Beschäftigungsfähigkeit, der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, der Digitalisierung von Unternehmen und des Investitionsklimas;
- b)
- Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung, der Entwicklung von Lebensmittelwertschöpfungsketten und der wirtschaftlichen Infrastruktur, sowie des Nicht-Erdölhandels; Förderung der Entwicklung nachhaltiger Produktions- und Wertschöpfungsketten;
- c)
- Stärkung der Resilienz lokaler Gemeinschaften und Bewahrung des kulturellen Erbes;
- d)
- Unterstützung von Aufbau und Inbetriebnahme von Infrastrukturen, um eine zugängliche, erschwingliche, inklusive und sichere digitale Konnektivität zu gewährleisten; Unterstützung einer verbesserten digitalen Governance, der Entwicklung elektronischer Dienste und von Interoperabilitätsrahmen und -plattformen.
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(2)
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Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt und Bekämpfung des Klimawandels
- a)
- Beitrag zu den Bemühungen der Partner, ihren internationalen Verpflichtungen in den Bereichen Klimawandel, Bekämpfung der Umweltverschmutzung, Bewirtschaftung von Ökosystemen und Erhaltung der biologischen Vielfalt nachzukommen; Stärkung ihrer Resilienz gegenüber Klimarisiken und anderen Risiken im Zusammenhang mit Naturkatastrophen;
- b)
- Aufbau von Kapazitäten zur durchgängigen Berücksichtigung der Ziele der ökologischen Nachhaltigkeit und des Klimawandels in Entwicklungsprozessen, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, nachhaltige Energie, Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur;
- c)
- Stärkung der Zusammenarbeit beim Aufbau wissenschaftlicher, technischer, menschlicher und institutioneller Kapazitäten für Klima- und Umweltmanagement;
- d)
- Unterstützung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Eindämmung seiner Folgen.
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(3)
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Förderung der menschlichen Entwicklung, der sozialen Inklusion und der Gesundheit
- a)
- Verbesserung der Qualität und der Gleichstellung der Bildungssysteme; Verbesserung digitaler Kompetenzen und Qualifikationen
- b)
- Unterstützung von Reformen des Sozialschutzes und Verbesserung des Zugangs benachteiligter Gruppen zu grundlegenden Dienstleistungen; Förderung der Koordinierung der Reaktion auf Gesundheitskrisen;
- c)
- Förderung der Achtung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung; Förderung des Rechts auf Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit;
- d)
- Unterstützung der Stärkung der Gesundheitssysteme, Verbesserung des Zugangs zu Gesundheitsdiensten und Verbesserung ihrer Qualität und Resilienz.
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(4)
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Förderung der Menschenrechte, der guten Regierungsführung, einer inklusiven Bürgerschaft und friedlicher, gerechter Gesellschaften sowie Ausbau der Zusammenarbeit in den Bereichen Migration und Mobilität
- a)
- Unterstützung des makroökonomischen Managements, der Systeme zur Verwaltung der öffentlichen Finanzen und der Rechenschaftspflicht öffentlicher Einrichtungen; Stärkung der Inklusivität von Governance- und Entscheidungsprozessen; Stärkung des Schutzes der Menschenrechte und Grundfreiheiten; Bekämpfung von Diskriminierung und Stärkung der Zivilgesellschaft;
- b)
- Förderung der Gleichstellung der Geschlechter sowie der Achtung, des Schutzes und der uneingeschränkten Wahrnehmung der Menschenrechte durch Frauen und Mädchen, der Stärkung ihrer Rolle, einschließlich ihrer wirtschaftlichen, arbeitsrechtlichen und sozialen Rechte;
- c)
- Verbesserung der Zusammenarbeit in allen Bereichen der Migration, der Vertreibung und des Grenzmanagements sowie Verstärkung der Bekämpfung der Schleusung von Migranten; Stärkung aller Aspekte der Steuerung von Migration und Asyl, Zusammenarbeit bei der sicheren, würdigen und nachhaltigen Rückkehr, Rückübernahme und Wiedereingliederung sowie Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibung;
- d)
- Förderung eines umfassenden Ansatzes für legale Migration und Mobilität; Beitrag zur Bereitstellung von internationalem Schutz und Unterstützung für Flüchtlinge, Migranten, Binnenvertriebene, Aufnahmegemeinschaften und Länder, in denen eine große Zahl von Flüchtlingen oder Vertriebenen lebt.
-
(5)
-
Förderung von Frieden, Sicherheit und Konfliktprävention
- a)
- Unterstützung der Bemühungen um Friedenskonsolidierung, des Mediationsdialogs und der Aussöhnung; Einrichtung von Frühwarnsystemen; Unterstützung der Konfliktverhütung und -beilegung;
- b)
- Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors und der Bekämpfung der organisierten Kriminalität;
- c)
- Prävention und Bekämpfung von Radikalisierung, die zu gewaltbereitem Extremismus und Terrorismus führt, und Schutz des Einzelnen vor solchen Bedrohungen;
- d)
- Verbesserung der regionalen Sicherheit sowie der Sicherheit und Gefahrenabwehr auf See; Verringerung von Risiken im Zusammenhang mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen.
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(6)
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Stärkung von Partnerschaften
- a)
- Förderung gutnachbarlicher Beziehungen, Zusammenarbeit und eines inklusiven und konstruktiven Dialogs;
- b)
- Förderung der dreiseitigen Zusammenarbeit mit bilateralen und regionalen Entwicklungsagenturen und Finanzinstitutionen;
- c)
- Zusammenarbeit mit Interessenträgern in Industrieländern und weiter fortgeschrittenen Entwicklungsländern, und durch öffentliche Diplomatie.
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VII.
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ZENTRALASIEN
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(1)
-
Förderung von Frieden, Stabilität, guter Regierungsführung, Menschenrechten und menschlicher Entwicklung sowie Bekämpfung von irregulärer Migration und Vertreibung
- a)
- Beitrag zum Frieden, zur Verhütung oder inklusiven politischen Beilegung von Konflikten und zur Stabilität durch Aufbau der Resilienz von Staaten, Gesellschaften, Gemeinschaften und Einzelpersonen; Förderung des sozialen Dialogs;
- b)
- Stärkung und Förderung der Demokratie und inklusiver demokratischer Prozesse; Unterstützung leistungsfähiger und rechenschaftspflichtiger Institutionen und der Bekämpfung von Korruption, Drogenhandel und organisierter Kriminalität; Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und einer unabhängigen Justiz;
- c)
- Unterstützung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Rolle der Zivilgesellschaft in allen Aspekten der politischen Prozesse und Reformprozesse und des öffentlichen Lebens sowie Unterstützung der Stärkung und Resilienz öffentlicher Dienste in den Bereichen Gesundheit und Bildung; Unterstützung von Maßnahmen zur Stärkung der Gleichstellung der Geschlechter und Förderung der Teilhabe von Frauen und Mädchen in allen Politikbereichen;
- d)
- Angehen der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibung; Erleichterung einer geordneten, sicheren, regulären und verantwortungsvollen Migration und Mobilität; Stärkung von Migrationssteuerung und -management sowie des Grenzschutzes, Zusammenarbeit bei der sicheren, würdigen und dauerhaften Rückkehr, Rückübernahme und Wiedereingliederung von Migranten sowie bei der Erleichterung der legalen Migration.
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(2)
-
Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt und Bekämpfung des Klimawandels
- a)
- Förderung einer integrierten und nachhaltigen, partizipativen und konfliktsensiblen Bewirtschaftung der Wasserressourcen und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich der Wasserressourcen;
- b)
- Unterstützung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Eindämmung seiner Folgen;
- c)
- Förderung der Erhaltung, nachhaltigen Bewirtschaftung und Nutzung gesunder Ökosysteme und Agrar- und Lebensmittelsysteme; Eindämmung des Verlusts an biologischer Vielfalt; Unterstützung der Bemühungen der Partnerländer bei der Katastrophenvorsorge und Risikominderung sowie Förderung des Zugangs zu nachhaltiger Energie und Ausbau der Zusammenarbeit in diesem Bereich;
- d)
- Entwicklung und Stärkung einer nachhaltigen grünen Wirtschaft und der Kreislaufwirtschaft.
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(3)
-
Förderung eines inklusiven und nachhaltigen Wirtschaftswachstums und menschenwürdiger Arbeitsplätze sowie Nutzung des digitalen Wandels
- a)
- Unterstützung des Wachstums widerstandsfähiger und nachhaltiger Volkswirtschaften; Unterstützung der Zusammenarbeit und Normung in Regulierungsfragen; Unterstützung des Aufbaus und der Inbetriebnahme von Infrastrukturen, um eine zugängliche, erschwingliche, inklusive und sichere digitale Konnektivität zu gewährleisten;
- b)
- Förderung einer höheren Produktivität und menschenwürdiger Beschäftigung durch wirtschaftliche Formalisierung sowie Unterstützung der Anwendung internationaler Arbeitsnormen;
- c)
- Unterstützung verbesserter technischer Möglichkeiten der beruflichen Aus- und Weiterbildung; Verbesserung digitaler Kompetenzen und Qualifikationen;
- d)
- Erleichterung des grenzüberschreitenden und intraregionalen Handels und verstärkte regionale Integration als treibende Kraft für den Frieden in der gesamten Region.
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(4)
-
Stärkung von Partnerschaften
- a)
- Förderung der regionalen Integration und Zusammenarbeit zur Förderung des gemeinsamen Wohlstands und der Sicherheit;
- b)
- Unterstützung der Wirtschafts-, Kultur- und Public Diplomatie, um mit der Bevölkerung, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Gemeinden und lokalen Gemeinschaften, dem Privatsektor, den Medien, der Wissenschaft und Denkfabriken zusammenzuarbeiten;
- c)
- Förderung und Unterstützung eines einheitlichen regionalen Ansatzes für die Integration Afghanistans in Zentralasien.
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VIII.
-
SÜDASIEN
-
(1)
-
Förderung von guter Regierungsführung, menschlicher Entwicklung und Geschlechtergleichstellung sowie Bekämpfung von irregulärer Migration und Vertreibung
- a)
- Stärkung und Förderung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, eines unabhängigen, rechenschaftspflichtigen und effizienten Justizsystems, der Regierungsführung und Aufsicht sowie der Menschenrechte; Stärkung einer florierenden Zivilgesellschaft und Ermöglichung zivilrechtlicher Registrierungen; Unterstützung von Maßnahmen zur Stärkung der Gleichstellung der Geschlechter und Förderung der Teilhabe von Frauen und Mädchen in allen Politikbereichen;
- b)
- Stärkung der öffentlichen Einrichtungen auf nationaler und subnationaler Ebene, der öffentlichen Dienste in den Bereichen Gesundheit, Ernährung, Bildung und Sozialschutz; Unterstützung der Dezentralisierung;
- c)
- Bewältigung von Gesundheitsbedrohungen; Entwicklung sicherer, effizienter und erschwinglicher Impfstoffe, Arzneimittel und Behandlungen gegen armutsbedingte und vernachlässigte Krankheiten; Verbesserung der Reaktion auf gesundheitliche Herausforderungen;
- d)
- Angehen der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibung; Erleichterung einer geordneten, sicheren, regulären und verantwortungsvollen Migration und Mobilität; Stärkung von Migrationssteuerung und -management sowie des Grenzschutzes und der Zusammenarbeit bei der sicheren, würdigen und dauerhaften Rückkehr, Rückübernahme und Wiedereingliederung von Migranten sowie bei der legalen Migration.
-
(2)
-
Schutz der Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels
- a)
- Stärkung der Kapazitäten zur Anpassung an den Klimawandel und Eindämmung seiner Folgen; Stärkung der Kapazitäten für das Umweltmanagement;
- b)
- Entwicklung und Stärkung einer nachhaltigen grünen und blauen Wirtschaft und Bekämpfung der Umweltverschmutzung;
- c)
- Förderung der schrittweisen Einstellung fossiler Brennstoffe und des Zugangs zu nachhaltigen Energiedienstleistungen; Verbesserung der Meerespolitik;
- d)
- Unterstützung einer besseren Governance und des Kapazitätsaufbaus für die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen sowie Förderung nachhaltiger, multifunktionaler Ökosysteme im Zusammenhang mit der Anpassung an den Klimawandel und der Resilienz gegenüber Naturkatastrophen.
-
(3)
-
Förderung eines inklusiven und nachhaltigen Wirtschaftswachstums und menschenwürdiger Arbeitsplätze und Nutzung des digitalen Wandels
- a)
- Förderung des Unternehmertums, der Digitalisierung der Wirtschaft, der Entwicklung von Kompetenzen und der Anwendung internationaler Arbeitsnormen; Stärkung nachhaltiger Sozialschutzsysteme;
- b)
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und des Investitionsklimas; Erleichterung des Handels; Verbesserung der regionalen multimodalen Verkehrsnetze und -dienste; Unterstützung nachhaltiger Infrastrukturen und Konnektivität;
- c)
- Förderung des allgemeinen Zugangs zu erschwinglicher, zuverlässiger und nachhaltiger Energie; Förderung einer emissionsarmen, klimaresistenten, ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft;
- d)
- Unterstützung der Zusammenarbeit und Normung in Regulierungsfragen; Unterstützung des Aufbaus und der Inbetriebnahme von Infrastrukturen, um eine zugängliche, erschwingliche, inklusive und sichere digitale Konnektivität zu gewährleisten.
-
(4)
-
Förderung von Frieden, Sicherheit und Stabilität sowie Konfliktverhütung
- a)
- Unterstützung der Konfliktverhütung und Frühwarnung; Friedenskonsolidierung, Krisenbewältigung, Stabilisierung, Aussöhnung und Wiederaufbau nach Konflikten und Verbesserung der maritimen Sicherheit;
- b)
- Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichheiten; Förderung der systematischen Beteiligung von Frauen und Jugendlichen;
- c)
- Verhütung aller Formen sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt;
- d)
- Prävention und Bekämpfung von Radikalisierung, gewalttätigem Extremismus und Terrorismus.
-
(5)
-
Stärkung von Partnerschaften
- a)
- Stärkung der Eigenverantwortung der Länder, der Partnerschaften und des konstruktiven Dialogs, auch mit der Zivilgesellschaft;
- b)
- Förderung von Multilateralismus, regionaler Integration und besserer Konnektivität;
- c)
- Zusammenarbeit mit Interessenträgern in fortgeschritteneren Entwicklungsländern und durch öffentliche Diplomatie.
-
IX.
-
NORD- UND SÜDOSTASIEN
-
(1)
-
Förderung der guten Regierungsführung, der menschlichen Entwicklung und der Gleichstellung der Geschlechter
- a)
- Stärkung und Förderung der Demokratie und inklusiver demokratischer Prozesse, der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Rechtsstaatlichkeit, der unabhängigen Justiz, der Regierungsführung und Aufsicht sowie der Korruptionsbekämpfung;
- b)
- Unterstützung, Stärkung und Förderung einer dynamischen Zivilgesellschaft; Förderung eines offenen und günstigen Raums für die Zivilgesellschaft und das Engagement der Bürger im politischen Leben;
- c)
- Bekämpfung von Ungleichheiten und Diskriminierung; Förderung der menschlichen Entwicklung und der uneingeschränkten Wahrnehmung der Menschenrechte durch Frauen und Mädchen, Jugendliche und Kinder sowie Menschen mit Behinderungen;
- d)
- Unterstützung der Stärkung der Gesundheitssysteme, Verbesserung des Zugangs zu und der Qualität und Resilienz der Gesundheitsdienste; Bewältigung von Gesundheitsbedrohungen; Entwicklung sicherer, effizienter und erschwinglicher Impfstoffe, Arzneimittel und Behandlungen gegen armutsbedingte und vernachlässigte Krankheiten; Verbesserung der Reaktion auf gesundheitliche Herausforderungen.
-
(2)
-
Förderung von Frieden, Stabilität, Sicherheit und Konfliktverhütung
- a)
- Unterstützung der Konfliktverhütung, Frühwarnung und Friedenskonsolidierung durch Vermittlung und Dialog, Krisenbewältigung und Stabilisierung, Aussöhnung und Wiederaufbau nach Konflikten sowie Verbesserung der maritimen Sicherheit;
- b)
- Unterstützung lokaler, nationaler, regionaler und internationaler Initiativen, die zu Stabilität, Sicherheit und Frieden beitragen; Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei gemeinsamen natürlichen Ressourcen.
-
(3)
-
Schutz der Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels
- a)
- Stärkung der wissenschaftlichen, personellen und institutionellen Kapazitäten für das Klima- und Umweltmanagement; Stärkung der regionalen, nationalen und lokalen Klima- und Umweltpolitik;
- b)
- Unterstützung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und Eindämmung seiner Folgen sowie Minderung des Katastrophenrisikos;
- c)
- Förderung des Zugangs zu nachhaltiger Energie und schrittweise Abschaffung umweltschädlicher Subventionen für fossile Brennstoffe; Entwicklung und Stärkung einer nachhaltigen grünen und blauen Wirtschaft, Bekämpfung der Umweltverschmutzung, Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Urbanisierung; Verbesserung der Meerespolitik;
- d)
- Förderung von Aufforstung und Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor; Verbesserung der Meerespolitik.
-
(4)
-
Förderung eines inklusiven und nachhaltigen Wirtschaftswachstums und Nutzung des digitalen Wandels
- a)
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und des Investitionsklimas; Unterstützung der Digitalisierung von Unternehmen und Schaffung günstiger rechtlicher Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung;
- b)
- Unterstützung der regionalen Integration, des Handels, der Investitionen und der Konnektivität; Unterstützung des Aufbaus und der Inbetriebnahme von Infrastrukturen, um eine zugängliche, erschwingliche, inklusive und sichere digitale Konnektivität zu gewährleisten; Unterstützung einer verbesserten digitalen Governance, der Entwicklung elektronischer Dienste und von Interoperabilitätsrahmen und –plattformen;
- c)
- Unterstützung der nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei und der Ernährungssicherheit; Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen sowie der ökologischen und sozialen Resilienz und gesunder Ökosysteme;
- d)
- Unterstützung der nachhaltigen wirtschaftlichen Diversifizierung, der lokalen Wertschöpfung in den Lieferketten, des nachhaltigen Handels und der Entwicklung des Privatsektors; Förderung der Entwicklung nachhaltiger Produktions- und Wertschöpfungsketten.
-
(5)
-
Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibung und Erleichterung einer geordneten, sicheren und legalen Migration und Mobilität
- a)
- Förderung der Voraussetzungen für die Erleichterung der legalen Migration und einer gut gesteuerten Mobilität und der Kontakte zwischen den Menschen;
- b)
- Gewährleistung des Schutzes und der Achtung der Menschenrechte von Migranten, Flüchtlingen und Vertriebenen; Unterstützung entwicklungsorientierter Lösungen sowie sichere, würdevolle und nachhaltige Rückkehr, Rückübernahme und Wiedereingliederung;
- c)
- Verringerung der Schutzbedürftigkeit im Zusammenhang mit Migration, auch aufgrund von Menschenhandel und Schleuserkriminalität.
-
(6)
-
Stärkung von Partnerschaften
- a)
- Vertiefung des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Dialogs zwischen der Union und den Partnerländern; Unterstützung der Umsetzung bilateraler und internationaler Verpflichtungen;
- b)
- Aufbau von Partnerschaften mit dem Privatsektor zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Verbesserung der Lebensgrundlagen;
- c)
- Zusammenarbeit mit Interessenträgern in fortgeschritteneren Entwicklungsländern und durch öffentliche Diplomatie.
-
X.
-
PAZIFISCHER RAUM
-
(1)
-
Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt und Bekämpfung des Klimawandels
- a)
- Entwicklung und Stärkung einer nachhaltigen grünen und blauen Wirtschaft und Bekämpfung der Umweltverschmutzung; Förderung eines nachhaltigen Zugangs zu Energie;
- b)
- Unterstützung der Bemühungen der Partner, ihren Verpflichtungen in den Bereichen Klimawandel, Katastrophenvorsorge und Risikominderung, Erhaltung der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt sowie Meerespolitik nachzukommen;
- c)
- Förderung ökologisch nachhaltiger landwirtschaftlicher Verfahren; Stärkung der Kapazitäten zur Anpassung an den Klimawandel und zur Eindämmung seiner Folgen Förderung der ökologischen und sozialen Resilienz und gesunder Ökosysteme;
- d)
- Unterstützung der nachhaltigen wirtschaftlichen Diversifizierung, der Wettbewerbsfähigkeit, der lokalen Wertschöpfung in den Lieferketten, des nachhaltigen Handels und der Entwicklung des Privatsektors.
-
(2)
-
Förderung eines inklusiven und nachhaltigen Wirtschaftswachstums und menschenwürdiger Arbeitsplätze
- a)
- Förderung von nachhaltigem Unternehmertum, menschenwürdiger Beschäftigung und Beschäftigungsfähigkeit; Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und des Investitionsklimas; Schaffung von Möglichkeiten; Unterstützung der digitalen Wirtschaft und der digitalen Konnektivität;
- b)
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und des Investitionsklimas; Schaffung günstiger rechtlicher Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung; Unterstützung der Expansion von Unternehmen und der Schaffung von Arbeitsplätzen;
- c)
- Förderung und Diversifizierung nachhaltiger und inklusiver Wertschöpfungsketten für landwirtschaftliche Lebensmittel; Förderung der Ernährungssicherheit und der wirtschaftlichen Diversifizierung, der Wertschöpfung, der regionalen Integration, der Wettbewerbsfähigkeit und des fairen Handels; Unterstützung nachhaltiger, emissionsarmer Innovationen, die gegenüber dem Klimawandel resilient sind; Unterstützung nachhaltiger Infrastrukturen;
- d)
- Unterstützung und Förderung eines nachhaltigen Fischereimanagements und einer nachhaltigen Aquakultur.
-
(3)
-
Förderung der guten Regierungsführung, des Friedens und der Sicherheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter
- a)
- Stärkung und Förderung des Friedens, der Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und inklusiver demokratischer Prozesse, der Rechtsstaatlichkeit, der unabhängigen Justiz, der Konfliktverhütung, der Friedenskonsolidierung und Aussöhnung, der Regierungsführung und der Kontrolle, der Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Finanzverwaltung und der Korruptionsbekämpfung;
- b)
- Bekämpfung der Diskriminierung; Förderung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung;
- c)
- Aufbau der Resilienz von Staaten, Gesellschaften, Gemeinschaften und Einzelpersonen gegenüber politischen, wirtschaftlichen, ökologischen, ernährungsbedingten, demografischen und gesellschaftlichen Belastungen und Schocks, Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen und Gesundheitskrisen, einschließlich Pandemien;
- d)
- Unterstützung, Stärkung und Förderung einer dynamischen Zivilgesellschaft; Förderung eines offenen und günstigen Raums für die Zivilgesellschaft und das Engagement der Bürger im politischen Leben und im Hinblick auf ihre Mitsprache bei Entscheidungsprozessen; Unterstützung und Förderung der Beteiligung aller an politischen Prozessen und am öffentlichen Leben.
-
(4)
-
Förderung der menschlichen Entwicklung
- a)
- Verstärkte Anstrengungen zur Annahme politischer Maßnahmen und zur Schaffung geeigneter Investitionen zur Förderung, zum Schutz und zur Verwirklichung der Rechte von Frauen und Mädchen, jungen Menschen und Kindern;
- b)
- Unterstützung der nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei und der Aquakultur zur Verbesserung der Ernährungssicherheit; Schaffung wirtschaftlicher Möglichkeiten und menschenwürdiger Arbeitsplätze;
- c)
- Unterstützung des allgemeinen Zugangs zu einer sicheren und ausreichenden Trinkwasserentsorgung, Hygiene und einer nachhaltigen und integrierten Wasserbewirtschaftung;
- d)
- Unterstützung der Stärkung der Gesundheitssysteme, Verbesserung des Zugangs zu und Verbesserung der Qualität und Resilienz der Gesundheitsdienste.
-
(5)
-
Stärkung von Partnerschaften
- a)
- Vertiefung des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Dialogs; Unterstützung der Umsetzung bilateraler und internationaler Verpflichtungen; Unterstützung der umfassenderen Zusammenarbeit im Pazifikraum;
- b)
- Zusammenarbeit mit Interessenträgern in fortgeschritteneren Entwicklungsländern und durch öffentliche Diplomatie.
-
XI.
-
NORD- UND SÜDAMERIKA
-
(1)
-
Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt und Bekämpfung des Klimawandels
- a)
- Unterstützung der Partner bei der Anpassung an den Klimawandel und Eindämmung seiner Folgen sowie Minderung des Katastrophenrisikos;
- b)
- Förderung der Erhaltung, nachhaltigen Bewirtschaftung und Wiederherstellung von Ökosystemen und biologischer Vielfalt; Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten und Eindämmung des Verlusts an biologischer Vielfalt;
- c)
- Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung von Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft; Bekämpfung der Waldschädigung und Förderung von Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie Stärkung der Meerespolitik;
- d)
- Förderung von Ressourceneffizienz und nachhaltigem Verbrauch und nachhaltiger Produktion beim Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, der Vermeidung von Umweltverschmutzung und der Umstellung auf grüne Energie mit Schwerpunkt auf Energieeffizienz: Unterstützung der Modernisierung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.
-
(2)
-
Digitaler Wandel und Innovation
- a)
- Unterstützung der Normung und der politischen Zusammenarbeit in den Bereichen Cybersicherheit, Datenschutz, künstliche Intelligenz und andere regulatorische Fragen im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel; Förderung einer inklusiven digitalen Bildung, digitaler Kompetenzen und Qualifikationen Stärkung der digitalen Rechte;
- b)
- Entwicklung und Förderung einer barrierefreien, erschwinglichen, inklusiven und sicheren digitalen Konnektivität; Verbesserung des Wissens- und Datenaustauschs; Stärkung der biregionalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit;
- c)
- Unterstützung der digitalen Wirtschaft, einschließlich des digitalen Unternehmertums; Förderung der Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft, Technologietransfer und Forschung, Digitalisierung und Innovation; Unterstützung der Entwicklung und umfassenden Nutzung digitaler Produkte, digitaler Verwaltung und elektronischer Dienste;
- d)
- Unterstützung kollaborativer Plattformen zur Förderung digitaler Investitionen und des digitalen Austauschs in der EU.
-
(3)
-
Unterstützung einer nachhaltigen und inklusiven wirtschaftlichen Erholung
- a)
- Förderung nachhaltiger und inklusiver Wertschöpfungsketten, Förderung der Ernährungssicherheit und der wirtschaftlichen Diversifizierung sowie intelligente Spezialisierung, Wertschöpfung, regionale Integration und Vernetzung, Wettbewerbsfähigkeit, fairer und gerechter Handel und Innovation;
- b)
- Unterstützung der regionalen Integrationsagenda und der Handelspolitik für eine nachhaltige Entwicklung und die Umsetzung von Handelsabkommen; Förderung und Stärkung des Multilateralismus und der Einhaltung internationaler Regeln und Normen;
- c)
- Verbesserung des Unternehmensumfelds und des Investitionsklimas durch günstige rechtliche Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung;
- d)
- Stärkung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit, Stärkung der wirtschaftlichen Stellung von Frauen, jungen Menschen und schutzbedürftigen Gruppen, soziale Verantwortung von Unternehmen und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln; Achtung und Förderung von Menschenrechtsstandards und -grundsätzen entlang der gesamten Wertschöpfungskette; Unterstützung der gemeinsamen Wertschöpfung und fairer Handelsbedingungen.
-
(4)
-
Förderung von guter Regierungsführung, Frieden und Sicherheit sowie Bekämpfung von irregulärer Migration und Vertreibung
- a)
- Stärkung und Förderung von Frieden, Konfliktverhütung, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, unabhängiger Justiz, Korruptionsbekämpfung, Regierungsführung und Aufsicht, einschließlich transparenter, rechenschaftspflichtiger, wirksamer und inklusiver Institutionen auf allen Ebenen;
- b)
- Bekämpfung von irregulärer Migration und Vertreibung; Verringerung der Schutzbedürftigkeit im Zusammenhang mit Migration, einschließlich Maßnahmen zum Schutz der Opfer vor Ausbeutung und Missbrauch; Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich des integrierten Grenzmanagements;
- c)
- Unterstützung entwicklungsorientierter Lösungen für Vertriebene, Binnenvertriebene und ihre Aufnahmegemeinschaften;
- d)
- Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt, organisierter Kriminalität, Menschenhandel, Drogenhandel, Schmuggel und Geldwäsche.
-
(5)
-
Förderung des sozialen Zusammenhalts, Bekämpfung von Ungleichheiten und Förderung der menschlichen Entwicklung
- a)
- Unterstützung der Annahme und wirksamen Umsetzung staatlicher Maßnahmen zum Abbau von Ungleichheiten sowie eines integrierten Ansatzes für Governance und Sozialpolitik;
- b)
- Verbesserung des Zugangs aller zu Grundbedürfnissen und -dienstleistungen; Unterstützung der Stärkung der Bildungssysteme;
- c)
- Förderung, Schutz und Durchsetzung der Rechte schutzbedürftiger Gruppen und Förderung der Gleichstellung der Geschlechter; Stärkung der Kapazitäten für eine gleichstellungsorientierte Politikgestaltung;
- d)
- Vertiefung des Dialogs mit Partnerländern, regionalen und internationalen Organisationen, dem Privatsektor und zivilgesellschaftlichen Organisationen über den sozialen Zusammenhalt und die Bekämpfung von Ungleichheiten;
- e)
- Unterstützung der Stärkung der Gesundheitssysteme, Verbesserung des Zugangs zu und Verbesserung der Qualität und Resilienz der Gesundheitsdienste.
-
(6)
-
Stärkung von Partnerschaften
- a)
- Zusammenarbeit mit Interessenträgern in fortgeschritteneren Entwicklungsländern und durch öffentliche Diplomatie;
- b)
- Intensivierung der regionalen, subregionalen und interregionalen Zusammenarbeit.
-
XII.
-
KARIBIK
-
(1)
-
Stärkung der Klima- und Katastrophenresilienz, einschließlich des ökologischen Wandels
- a)
- Unterstützung der Anpassung an den Klimawandel und der Eindämmung seiner Folgen, der Katastrophenvorsorge und Risikominderung;
- b)
- Förderung des Umweltschutzes und des Umweltmanagements sowie Förderung nachhaltiger, multifunktionaler Ökosysteme im Kontext der Anpassung an den Klimawandel und der Resilienz;
- c)
- Stärkung nachhaltiger Lebensmittelsysteme;
- d)
- Unterstützung der Energiewende, der Kreislaufwirtschaft, der Bekämpfung der Umweltverschmutzung und des Aufbaus von Resilienz.
-
(2)
-
Förderung von nachhaltigem Wachstum und Beschäftigung
- a)
- Unterstützung der wirtschaftlichen Diversifizierung und der intelligenten Spezialisierung; Unterstützung der digitalen Wirtschaft und der digitalen Konnektivität;
- b)
- Konzentration auf neue Wachstumsmotoren, einschließlich der grünen/blauen Wirtschaft/Kreislaufwirtschaft, des nachhaltigen Tourismus und des digitalen Wandels; Förderung der Entwicklung nachhaltiger Produktions- und Wertschöpfungsketten;
- c)
- Förderung des Zugangs zu Finanzmitteln, der sozialen Inklusion, der Entwicklung des Privatsektors, des Handels zwischen Unternehmen, der beruflichen Bildung und der Kompetenzentwicklung.
-
(3)
-
Unterstützung der regionalen Integration, des Handels und der grenzübergreifenden Zusammenarbeit
- a)
- Unterstützung der wirtschaftlichen Integration und der Umsetzung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens;
- b)
- Unterstützung des Institutionenaufbaus und des kulturellen Austauschs, auch mit den Ländern und Gebieten des gesamten karibischen Beckens.
-
(4)
-
Stärkung der Regierungsführung, des Friedens, der Sicherheit und der menschlichen Entwicklung
- a)
- Stärkung der Regierungsführung, des Friedens, der Demokratie, der Zivilgesellschaft, der Bekämpfung von Ungleichheiten und der Sicherheit der Bürger;
- b)
- Bekämpfung von illegalem Handel, illegalem Finanzwesen und organisierter Kriminalität; Stärkung des Grenzmanagements, der Abwehr und Prävention von Straftaten;
- c)
- Unterstützung von Maßnahmen zum sozialen Zusammenhalt und Schutzrahmen, einschließlich eines besseren Zugangs zu und einer verbesserten Qualität und Resilienz von Gesundheitsdiensten;
- d)
- Förderung internationaler Standards in den Bereichen Governance und öffentliche Finanzen.
-
(5)
-
Förderung der Menschenrechte und der Gleichstellung der Geschlechter
- a)
- Förderung und Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten;
- b)
- Förderung der Geschlechtergleichstellung und Stärkung der Rolle der Frau.
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