Artikel 3 VO (EU) 2021/168
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem Tag, der ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union folgt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.