ANHANG VO (EU) 2021/1699

In Anhang VIII Kapitel III der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 wird die folgende Nummer 7 angefügt:

7.
Musterveterinärbescheinigung

Muster der Veterinärbescheinigung für die Verbringung tierischer Nebenprodukte aus Sperrzonen, die zur Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen eingerichtet wurden

Tierische Nebenprodukte aus Sperrzonen, die zur Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen eingerichtet wurden

II.
Gesundheitsinformationen
II.a.
Bezugsnummer der Bescheinigung
II.b.
Lokale Bezugsnummer
Teil II: Bescheinigung

Der unterzeichnete amtliche Tierarzt/Die unterzeichnete amtliche Tierärztin bescheinigt Folgendes:

(1)entweder
[II.1
Die in Teil I beschriebenen tierischen Nebenprodukte wurden von gehaltenen Tieren gewonnen, die
(1)entweder
[getötet wurden zum Zwecke der Prävention und Bekämpfung von

(1) entweder
[…(Bezeichnung der betreffenden Seuche der Kategorie A einfügen) entsprechend den Anweisungen der zuständigen Behörde gemäß der Verordnung (EU) 2020/687 und die bestimmt sind zur Verarbeitung durch

(1) entweder
[Methode 1 bis 5;]]]
(1) oder
[Abfallverbrennung;]]]
(1) oder
[Mitverbrennung;]]]

(1)oder
[…(Bezeichnung der betreffenden neu auftretenden Seuche einfügen) entsprechend den Anweisungen der zuständigen Behörde gemäß den von der Kommission gemäß Artikel 259 der Verordnung (EU) 2016/429 erlassenen Sofortmaßnahmen und die bestimmt sind zur Verarbeitung durch

(1) entweder
[Methode 1 bis 5;]]]
(1) oder
[Abfallverbrennung;]]]
(1) oder
[Mitverbrennung;]]]

(1)oder
[nicht zur Tötung durch die zuständige Behörde zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung von Seuchen der Kategorie A oder neu auftretenden Seuchen vorgesehen sind und in Betrieben gehalten wurden, die in Sperrzonen liegen, die zur Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen gemäß

(1) entweder
[der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687]
(1) oder
[der vorläufigen besonderen Seuchenbekämpfungsbestimmungen gemäß Artikel 71 der Verordnung (EU) 2016/429]
(1) oder
[von der Kommission gemäß Artikel 259 der Verordnung (EU) 2016/429 erlassenen Sofortmaßnahmen] eingerichtet wurden,

und die tierischen Nebenprodukte aus der genannten Sperrzone verbracht werden, im Einklang mit den Bedingungen gemäß … (2), zur

(1) entweder
[Verarbeitung nach den Methoden 1-5 gemäß Anhang IV Kapitel II und im Fall von Silage von Nebenprodukten von Wassertieren gemäß Anhang IV Kapitel IV Abschnitt 2 Buchstabe K der Verordnung (EU) Nr. 142/2011.]]]
(1) oder
[Verarbeitung oder Behandlung nach den in Anhang X, Anhang XI oder Anhang XIII der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 genannten Methoden.]]]
(1) oder
[Herstellung von verarbeitetem Heimtierfutter, ausgenommen rohes Heimtierfutter, gemäß Anhang XIII der Verordnung (EU) Nr. 142/2011.]]]
(1) oder
[Umwandlung in Kompost oder Biogas gemäß Anhang V Kapitel III Abschnitt 1 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011.]]]

(1)oder
[II.1
Die in Teil I beschriebenen tierischen Nebenprodukte wurden von wild lebenden Tieren gelisteter Arten gewonnen, die tot aufgefunden oder zur Verhütung und Bekämpfung von... (Bezeichnung der betreffenden Seuche der Kategorie A einfügen) gemäß den Anweisungen der zuständigen Behörde (3) gemäß Artikel 64 Absatz 2 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 getötet wurden und die bestimmt sind zur Verarbeitung durch
(1) entweder
[Methode 1 bis 5;]]
(1) oder
[Abfallverbrennung;]]
(1) oder
[Mitverbrennung.]]

Erläuterungen

Teil I:

Felder I.9 und I.11: Nichtzutreffendes streichen.

Felder I.12, I.13 und I.17: Zulassungsnummer oder Registrierungsnummer.

Feld I.14.: Auszufüllen, falls nicht identisch mit der Angabe in Feld „I.1 Absender” .

Feld I.25.: für „Verarbeitung” , „Behandlung” oder „Umwandlung” .

Feld I.31.: Art der Ware: „TNP gemäß Artikel 22 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687.” Kategorie: „Kategorie 1” , „Kategorie 2” oder „Kategorie 3” .

Teil II:

(1)
Nichtzutreffendes streichen.
(2)
Nummer des/der betreffenden Artikel(s) sowie den Titel und das Datum der Veröffentlichung des einschlägigen Rechtsakts der Kommission zur Festlegung dieser Bedingungen im Amtsblatt der Europäischen Union oder den Verweis auf den Rechtsakt oder die Anweisung angeben, der bzw. die von der zuständigen Behörde, die diese Bedingungen festlegt, gebilligt und veröffentlicht wurde.
(3)
Siehe besondere Rechtsvorschriften zur Prävention übertragbarer Seuchen.

Amtlicher Tierarzt/Amtliche Tierärztin

Name (in Großbuchstaben)

Lokale Veterinäreinheit:

Datum:

Stempel:

Qualifikation und Amtsbezeichnung:

Nr. der LVE:

Unterschrift:

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