Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2021/170

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 9. Februar 2021

Für die Kommission,

im Namen der Präsidentin,

Gerassimos Thomas

Generaldirektor

Generaldirektion Steuern und Zollunion

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