Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2021/170
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 9. Februar 2021
Für die Kommission,
im Namen der Präsidentin,
Gerassimos Thomas
Generaldirektor
Generaldirektion Steuern und Zollunion
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.