ANLAGE 6 VO (EU) 2021/1702
Bewertungskomponente 7 Ergänzende Indikatoren
Werte, die am Ende der Laufzeit der Maßnahme voraussichtlich erreicht werden (1).
Für alle Finanzierungen und Investitionen:- a)
- Hebel- und Multiplikatoreffekte
- b)
- Höhe der mobilisierten Investitionen
- c)
- Geschätzte [Anzahl] der angestrebten Endempfänger
- d)
- Investitionen zur Förderung von Klimazielen(2)
- e)
- Investitionen zur Förderung von Umweltzielen (2)
- f)
- Investitionen zur Förderung der Digitalisierung (2)
- g)
- Investitionen zur Förderung des industriellen Wandels (2)
- h)
- Investitionen zur Förderung des gerechten Übergangs (2)
- i)
- Investitionen für die Bereitstellung entscheidender Infrastruktur (2)
- j)
- Investitionen in Cybersicherheit, Weltraum und Verteidigung (2)
- k)
- Im Falle einer Kombination mit anderen Mitteln der Union Angabe der nicht rückzahlbaren Komponente oder der Komponente des Finanzinstruments aus anderen Programmen der Union (2)
- l)
- Gegebenenfalls weitere projektspezifische Indikatoren, die für das Finanzprodukt der Finanzierung oder Investition erforderlich sind
Politikbereich „Nachhaltige Infrastruktur”
Energie:- a)
- Zusätzlich geschaffene Kapazität zur Erzeugung erneuerbarer und sonstiger sicherer und nachhaltiger emissionsfreier und emissionsarmer Energien (in MW)
- b)
- Zahl der Privathaushalte sowie der öffentlichen und gewerblich genutzten Gebäude mit niedrigerem Energieverbrauch
- c)
- Geschätzte durch das/die Projekt(e) bewirkte Energieeinsparung (in Kilowattstunden (kWh))
- d)
- Verringerung/Vermeidung der jährlichen Treibhausgasemissionen in Tonnen CO2-Äquivalent
- e)
- Investitionsvolumen für Entwicklung, intelligentere Gestaltung und Modernisierung der nachhaltigen Energieinfrastruktur
- a)
- Die Finanzierung oder Investition ist grenzüberschreitend und/oder trägt zu Projekten mit fehlenden Verbindungen bei (auch Projekte für städtische Knotenpunkte, regionale grenzüberschreitende Schienenverbindungen, multimodale Plattformen, Seehäfen, Binnenhäfen, Anbindungen an Flughäfen und Schienen-Straßen-Terminals des TEN-V-Kern- und -Gesamtnetzes)
- b)
- Die Finanzierung oder Investition trägt zur Digitalisierung des Verkehrs bei, insbesondere durch die Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS), des Binnenschifffahrtsinformationssystems (RIS), des intelligenten Verkehrssystems (IVS), des Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr (VTMIS)/des elektronischen Seeverkehrs und der ATM-Forschung für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR)
- c)
- Zahl der aufgebauten oder aufgerüsteten Versorgungsstellen für alternative Kraftstoffe
- d)
- Die Finanzierung oder Investition trägt zur Verkehrssicherheit bei
Politikbereich „Forschung, Innovation und Digitalisierung”
- a)
- Anzahl der Unternehmen, die Forschungs- und Innovationsprojekte durchführen
- b)
- Beitrag zum Ziel, 3 % des BIP der Union in Forschung, Entwicklung und Innovation zu investieren
Politikbereich „KMU”
- a)
- Anzahl der unterstützten Unternehmen
- b)
- Zuteilungsvolumen für KMU/Midcaps [in %], wenn es zum Übermittlungszeitpunkt hinreichend geschätzt werden kann
Politikbereich „Soziale Investitionen und Kompetenzen”
- a)
- Soziale Infrastruktur: Kapazität der unterstützten sozialen Infrastruktur nach Wirtschaftszweig und Zugang dazu: Wohnungswesen, Bildung, Gesundheit, Sonstiges
- b)
- Mikrofinanzierung und Finanzierung von Sozialunternehmen: Zahl der Empfänger von Mikrofinanzierungen und der unterstützten Unternehmen der Sozialwirtschaft
- c)
- Kompetenzen: Zahl der Personen, die neue Kompetenzen erwerben oder deren Kompetenzen validiert und bescheinigt werden: formale, allgemeine und berufliche Bildung
- a)
- Beginn und Ende der Arbeiten
- b)
- Investitionskosten des Projekts
- c)
- Geschlechterverhältnis:
- i)
- im Management-Team des Endempfängers;
- ii)
- der Beschäftigten;
- iii)
- in der Trägerschaft (Unternehmertum).
Fußnote(n):
- (1)
Für die Berechnung dieser Indikatoren wird das für die zentralen Leistungs- und Überwachungsindikatoren von InvestEU entwickelte technische Verfahren angewendet.
- (2)
Angabe, ob die Finanzierung oder Investition zu dem spezifischen Bereich beiträgt (Ja, Nein oder Nicht bekannt), und ggf. der Betrag, der voraussichtlich zu diesem Bereich beitragen wird.
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