ANHANG I VO (EU) 2021/1704

1.
Allgemeine Informationen
1.1.
Art der Anmeldung
1.2.
Art der zusätzlichen Anmeldung
1.3.
Verfahren
1.4.
Zusätzliche(s) Verfahren
1.5.
Datum der Annahme der Zollanmeldung
2.
Bewilligungen
2.1.
Im Falle der zentralen Zollabwicklung, wenn mehr als ein Mitgliedstaat beteiligt ist: Nummer der Bewilligung für die zentrale Zollabwicklung
3.
Beteiligte
3.1.
Kennnummer des Ausführers
3.2.
Kennnummer des Einführers
3.3.
Kennnummer des Käufers
3.4.
Kennnummer des Empfängers(1)
4.
Zollwertangaben/Abgaben
4.1.
Rechnungswährung
4.2.
Präferenz (Zollpräferenzbehandlung)
5.
Länder
5.1.
Code für das Bestimmungsland
5.2.
Code für das Versendungsland/Ausfuhrland
5.3.
Code für das Ursprungsland
5.4.
Code für das Präferenzursprungsland
5.5.
Im Falle der zentralen Zollabwicklung: entweder der Code der Zollstelle der Gestellung oder der Code des Mitgliedstaats, in dem die Waren gestellt werden
6.
Nämlichkeit der Waren
6.1.
Eigenmasse (kg)
6.2.
Besondere Maßeinheiten
6.3.
Warennummer — Code der Kombinierten Nomenklatur
6.4.
Warennummer — TARIC-Code
6.5.
Warencode HS6, wenn TARIC oder Kombinierte Nomenklatur nicht verfügbar sind
7.
Angaben zum Transport
7.1.
Container
7.2.
Verkehrszweig an der Grenze
7.3.
Inländischer Verkehrszweig
8.
Statistische Angaben
8.1.
Art des Geschäfts
8.2.
Statistischer Wert

Fußnote(n):

(1)

Nur für die Zolldatenanforderungen gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 der Kommission vom 17. Dezember 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Vorschriften des Zollkodex der Union, für den Fall, dass die entsprechenden elektronischen Systeme noch nicht betriebsbereit sind, und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 (ABl. L 69 vom 15.3.2016, S. 1).

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