ANHANG VO (EU) 2021/1706

Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688 wird wie folgt berichtigt:

1.
Teil 1 wird wie folgt berichtigt:

a)
Nummer 2 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

a)
die in Nummer 1 Buchstaben a, b und c genannten Elemente, die einen Teil des Überwachungsprogramms vor der Verbringung gemäß Nummer 1 darstellen, wurden mindestens 24 Monate lang in dem in Nummer 1 genannten Betrieb durchgeführt, und in diesem Zeitraum wurde keine Infektion mit dem Mycobacterium-tuberculosis-Komplex (M. bovis, M. caprae und M. tuberculosis) bei den im Betrieb gehaltenen Ziegen gemeldet;

b)
Nummer 3 erhält folgende Fassung:

3.
Wenn bei den Ziegen, die in dem in Nummer 1 genannten Betrieb gehalten werden, eine Infektion mit dem Mycobacterium-tuberculosis- Komplex (M. bovis, M. caprae und M. tuberculosis) gemeldet wurde, dürfen diese Tiere nur dann in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden, wenn alle Ziegen, die älter als 6 Wochen sind und in dem Betrieb gehalten werden, mit Negativbefund getestet wurden. Diese Untersuchungen müssen an Ziegen oder Proben durchgeführt werden, die frühestens 42 Tage nach dem Entfernen des letzten bestätigten Falls und des letzten Tieres, das anhand einer Diagnosemethode positiv getestet wurde, von den Ziegen gewonnen wurden.

2.
Teil 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung:

3.
Wenn bei den Camelidae, die in dem in Nummer 1 genannten Betrieb gehalten werden, eine Infektion mit dem Mycobacterium-tuberculosis- Komplex (M. bovis, M. caprae und M. tuberculosis) gemeldet wurde, dürfen diese Tiere nur dann in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden, wenn alle Camelidae, die älter als 6 Wochen sind und in dem Betrieb gehalten werden, mit Negativbefund getestet wurden. Diese Untersuchungen müssen an Camelidae oder Proben durchgeführt werden, die frühestens 42 Tage nach dem Entfernen des letzten bestätigten Falls und des letzten Tieres, das anhand einer Diagnosemethode positiv getestet wurde, von den Camelidae gewonnen wurden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.