Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2021/1832

Sie gilt ab dem 1. Januar 2022.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 12. Oktober 2021

Für die Kommission,

im Namen der Präsidentin,

Gerassimos Thomas

Generaldirektor

Generaldirektion Steuern und Zollunion

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.