Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2021/1832
Sie gilt ab dem 1. Januar 2022.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 12. Oktober 2021
Für die Kommission,
im Namen der Präsidentin,
Gerassimos Thomas
Generaldirektor
Generaldirektion Steuern und Zollunion
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