Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2021/1912
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 28. Oktober 2021
Für die Kommission,
im Namen der Präsidentin,
Janusz Wojciechowski
Mitglied der Kommission
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