Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2021/1914

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 28. Oktober 2021

Für die Kommission,

im Namen der Präsidentin,

Janusz Wojciechowski

Mitglied der Kommission

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