Einschränkungen der Verwendung als Aromastoff in den folgenden Lebensmittelkategorien:
In Kategorie 1.4.: Nicht transparente, aromatisierte fermentierte Milchprodukte, auch wärmebehandelt, die in lichtundurchlässigen Verpackungen oder Behältnissen verpackt sind – höchstens 3 mg/kg
In Kategorie 3.0.: nicht transparentes Speiseeis, einschließlich Sorbet, in lichtundurchlässigen Verpackungen oder Behältnissen verpackt – höchstens 3 mg/kg
In Kategorie 5.1.: nicht transparente Kakao- und Schokoladeerzeugnisse, einschließlich Ersatzerzeugnisse und Schokoladeersatz, in lichtundurchlässigen Verpackungen oder Behältnissen verpackt – höchstens 15 mg/kg
In Kategorie 5.2.: nicht transparente Zuckerwaren, einschließlich harter und weicher Bonbons, Nugats usw., mit Ausnahme von Produkten der Kategorien 05.1, 05.3. und 05.4., in lichtundurchlässigen Verpackungen oder Behältnissen verpackt – höchstens 15 mg/kg
In der Kategorie 5.3.: nicht transparenter Kaugummi, in lichtundurchlässigen Verpackungen oder Behältnissen verpackt – höchstens 150 mg/kg
In Kategorie 5.4.: nicht transparente Dekorationen (z. B. für feine Backwaren), Garnierungen (außer Obst) und süße Soßen, in lichtundurchlässigen Verpackungen oder Behältnissen verpackt – höchstens 15 mg/kg
In Kategorie 12.5.: nicht transparente Suppen und Brühen, in lichtundurchlässigen Verpackungen oder Behältnissen verpackt – höchstens 3 mg/kg
In Kategorie 12.6.: nicht transparente Soßen und ähnliche Erzeugnisse, in lichtundurchlässigen Verpackungen oder Behältnissen verpackt – höchstens 15 mg/kg
In Kategorie 14.1.4.: nicht transparente aromatisierte Getränke, nur für Getränke auf Milchbasis, in lichtundurchlässigen Verpackungen oder Behältnissen verpackt – höchstens 3 mg/kg
In Kategorie 16.: nicht transparente Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 4, in lichtundurchlässigen Verpackungen oder Behältnissen verpackt – höchstens 3 mg/kg