ANHANG I VO (EU) 2021/1936

Nummer 1, zweite Spalte ( „Bezeichnung” ) der Tabelle im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2019 wird wie folgt geändert:

1.
Der Eintrag für Ficus carica L. erhält folgende Fassung:

Ficus carica L., ausgenommen einjährige zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen mit nackten Wurzeln, ruhend, ohne Blätter, mit einem Durchmesser von höchstens 2 cm an der Basis des Stammes, und einjährige bewurzelte Stecklinge von zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen ohne Blätter, mit Kultursubstrat und einem Durchmesser von höchstens 1 cm an der Basis des Stammes, mit Ursprung in Israel.

2.
Der Eintrag für Persea Mill. erhält folgende Fassung:

Persea Mill., ausgenommen bewurzelte zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen von Persea americana Mill. mit Blättern, veredelt, mit Kultursubstrat und einem Durchmesser von höchstens 1 cm an der Basis des Stammes, und unbewurzelte Stecklinge von zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen von Persea americana Mill. mit einem Durchmesser von höchstens 2 cm, mit Ursprung in Israel.

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