Artikel 1 VO (EU) 2021/1952

Die Richtlinie 2014/24/EU wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 4 wird wie folgt geändert:

a)
Unter Buchstabe a wird 5350000 EUR ersetzt durch 5382000 EUR;
b)
unter Buchstabe b wird 139000 EUR ersetzt durch 140000 EUR;
c)
unter Buchstabe c wird 214000 EUR ersetzt durch 215000 EUR.

2.
Artikel 13 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Unter Buchstabe a wird 5350000 EUR ersetzt durch 5382000 EUR;
b)
unter Buchstabe b wird 214000 EUR ersetzt durch 215000 EUR.

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