Artikel 1 VO (EU) 2021/1952
Die Richtlinie 2014/24/EU wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Artikel 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- Unter Buchstabe a wird 5350000 EUR ersetzt durch 5382000 EUR;
- b)
- unter Buchstabe b wird 139000 EUR ersetzt durch 140000 EUR;
- c)
- unter Buchstabe c wird 214000 EUR ersetzt durch 215000 EUR.
- 2.
-
Artikel 13 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Unter Buchstabe a wird 5350000 EUR ersetzt durch 5382000 EUR;
- b)
- unter Buchstabe b wird 214000 EUR ersetzt durch 215000 EUR.
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