ANHANG VO (EU) 2021/1974

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 wird wie folgt geändert:

1.
In Tabelle 1 (Zugelassene neuartige Lebensmittel) wird folgender Eintrag eingefügt:

Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Bedingungen, unter denen das neuartige Lebensmittel verwendet werden darf zusätzliche spezifische Kennzeichnungsvorschriften sonstige Anforderungen Datenschutz
Getrocknete Früchte von Synsepalum dulcificum Spezifizierte Lebensmittelkategorie Höchstgehalte
1.
Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet getrocknete Früchte von Synsepalum dulcificum.
2.
Die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln, die getrocknete Früchte von Synsepalum dulcificum enthalten, werden mit dem Hinweis versehen, dass das Nahrungsergänzungsmittel nur von Erwachsenen, ausgenommen schwangere und stillende Frauen, verzehrt werden sollte.

Zugelassen am 5. Dezember 2021. Diese Aufnahme erfolgt auf der Grundlage geschützter wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Daten, die dem Datenschutz gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2015/2283 unterliegen.

Antragsteller: Medicinal Gardens S.L. Marqués de Urquijo 47, 1° D, Office 1, Madrid, 28008, Spanien.

Solange der Datenschutz gilt, darf das neuartige Lebensmittel nur von Medicinal Gardens S.L. in der Union in Verkehr gebracht werden, es sei denn, ein späterer Antragsteller erhält die Zulassung für das neuartige Lebensmittel ohne Bezugnahme auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse oder wissenschaftlichen Daten, die dem Datenschutz gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2015/2283 unterliegen, oder er hat die Zustimmung von Medicinal Gardens S.L.

Zeitpunkt, zu dem der Datenschutz erlischt: 5. Dezember 2026.

Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG für Erwachsene mit Ausnahme von Schwangeren und Stillenden 0,7 g/Tag

2.
In Tabelle 2 (Spezifikationen) wird folgender Eintrag eingefügt:

Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Spezifikation
Getrocknete Früchte von Synsepalum dulcificum

Beschreibung/Definition:

Bei dem neuartigen Lebensmittel handelt es sich um lyophilisiertes Fruchtfleisch und die Schale von entkernten Früchten von Synsepalum dulcificum (Schumach. & Thonn) Daniell, die zur Pflanzenfamilie Sapotaceae gehört. Der daraus entstandene getrocknete Presskuchen wird zu einem Pulver gemahlen.

Merkmale/Zusammensetzung:

Feuchtigkeit (g/100 g): < 6

Asche (g/100 g): 3,5-8,5

Gesamtkohlenhydrate (g/100 g): 70-87

Zucker (g/100 g): 50-75

Fasern (g/100 g): 1-6,5

Gesamtprotein (g/100 g): 3,5-6,0

Miraculin(*) (g/100 g): 1,5-2,5

Gesamtfett (g/100 g): 0,50-3,50

Mikrobiologische Kriterien:

Aerobe Gesamtkeimzahl: < 104KBE(**)/g

Bacillus cereus (präsumtiv): < 100 KBE/g

Sulfit-reduzierende Clostridia: ≤ 30 KBE/g

Enterobacteriaceae insgesamt: < 100 KBE/g

Hefen und Schimmelpilze: < 500 KBE/g

Pestizide:

Gehalt an Pestizidrückständen gemäß Code-Nummer 0820990 ( „Sonstige” in der Gruppe Fruchtgewürze) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 396/2005(1)

Fußnote(n):

(*)

Miraculin ist Teil des Gesamtproteingehalts.

(**)

KBE: koloniebildende Einheiten.

(1)

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates (ABl. L 70 vom 16.3.2005, S. 1).

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