ANHANG VO (EU) 2021/2047

Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Zusatzstoffkategorie: Kokzidiostatika und Histomonostatika
51777 HuvePharma NV

Amproliumhydrochlorid

(COXAM)

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Amprolium HCl: 250 g/kg

Paraffinum liquidum: 30 g/kg

Reisschalen q.s bis 1000 g.

Charakterisierung des Wirkstoffs

Amproliumhydrochlorid (> 97,5 % Reinheit)

C14H19ClN4.HCl,

(1-[(4-Amino-2-propyl-5-pyrimidinyl)methyl]-2-methyl-pyridiniumchlorid-monohydrochlorid,

CAS-Nr.: 137-88-2

Verwandte Verunreinigungen:

2-Picolin < 0,52 %

Sulfatasche ≤ 0,1 %

Analysemethode (1)

Zur Quantifizierung von Amprolium im Futtermittelzusatzstoff:

Umkehrphasen-Hochleistungsflüssigkeitschromatografie mit Ultraviolett-Detektion bei 268 nm (RP-HPLC-UV).

Zur Quantifizierung von Amprolium in Vormischungen und Futtermitteln:

Hochleistungsflüssigkeitschromatografie über ein Kationenaustauschermaterial mit Ultraviolett-Detektion bei 264 nm (IE-HPLC-UV) — Verordnung (EG) Nr. 152/2009.

Masthühner

Junghennen

- 125 125
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Der Zusatzstoff wird Mischfuttermitteln als Vormischung beigegeben.
3.
Der Zusatzstoff darf nicht mit anderen Kokzidiostatika vermischt werden.
4.
Programme zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen sind vom Zulassungsinhaber durchzuführen im Hinblick auf: Resistenz gegen Bakterien und Eimeria spp.
5.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken aufgrund der Verwendung des Stoffs zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Atem- und Hautschutz, zu verwenden.
14.12.2031

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports.

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