Artikel 1 VO (EU) 2021/2080

1. Der im Anhang definierte, durch Fermentierung mit Escherichia coli NITE SD 00268 hergestellte Stoff L-Histidin-Monohydrochlorid-Monohydrat, der in die Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe” und die Funktionsgruppe „Aminosäuren, deren Salze und Analoge” einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Futtermittelzusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.

2. Der im Anhang definierte, durch Fermentierung mit Escherichia coli NITE SD 00268 hergestellte Stoff L-Histidin-Monohydrochlorid-Monohydrat, der in die Zusatzstoffkategorie „sensorische Zusatzstoffe” und die Funktionsgruppe „Aromastoffe” einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Futtermittelzusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.

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