Artikel 121 VO (EU) 2021/2085

Gremien des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen”

Die Gremien des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen” sind:

a)
der Verwaltungsrat,
b)
der Exekutivdirektor,
c)
die Gruppe der Vertreter der Staaten,
d)
das Wissenschafts- und Innovationspanel.

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