Artikel 168 VO (EU) 2021/2085

Zusätzliche Aufgaben des Verwaltungsrats

Zusätzlich zu den in Artikel 17 genannten Aufgaben hat der Verwaltungsrat des Gemeinsamen Unternehmens für intelligente Netze und Dienste die folgenden Aufgaben:

a)
Annahme strategischer Ausbausagenden in Bezug auf 5G-Korridore als unverbindlichen Beitrag im Rahmen des Programms „Connecting Europe 2”  — Digitales und, falls angemessen, Änderung dieser Agenden während der gesamten Laufzeit des Programms „Connecting Europe 2”  — Digitales;
b)
Gewährleistung, dass die Rechtsvorschriften der Union im Bereich der Cybersicherheit und die bestehenden und künftigen koordinierten Leitlinien der Mitgliedstaaten bei allen Tätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens für intelligente Netze und Dienste berücksichtigt werden;
c)
Förderung von Synergien und Komplementaritäten zwischen den Sektoren Digitales, Verkehr und Energie des Programms „Connecting Europe 2”  — Digitales durch die Ermittlung von Interventionsbereichen und Beiträgen zu den Arbeitsprogrammen sowie von Synergien und Komplementaritäten mit den anderen einschlägigen Programmen der Union.

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