Artikel 44 VO (EU) 2021/2085

Beschwerden beim Europäischen Bürgerbeauftragten

Gegen Beschlüsse, die ein gemeinsames Unternehmen zur Durchführung dieser Verordnung fasst, kann gemäß Artikel 228 AEUV Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten eingelegt werden.

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