Artikel 44 VO (EU) 2021/2085
Beschwerden beim Europäischen Bürgerbeauftragten
Gegen Beschlüsse, die ein gemeinsames Unternehmen zur Durchführung dieser Verordnung fasst, kann gemäß Artikel 228 AEUV Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten eingelegt werden.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.