Artikel 46 VO (EU) 2021/2085
Zusätzliche Ziele des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa
(1) Zusätzlich zu den in den Artikeln 4 und 5 genannten Zielen verfolgt das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa die folgenden allgemeinen Ziele:
- a)
- Beschleunigung des Innovationsprozesses und der Entwicklung innovativer biobasierter Lösungen;
- b)
- Beschleunigung der Markteinführung der bestehenden ausgereiften und innovativen biobasierten Lösungen;
- c)
- Gewährleistung einer hohen Umweltleistung biobasierter Industriesysteme.
(2) Das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa verfolgt außerdem die folgenden spezifischen Ziele:
- a)
- Intensivierung der interdisziplinären Forschungs- und Innovationstätigkeiten, um die Vorteile des Fortschritts in den Biowissenschaften und in anderen wissenschaftlichen Disziplinen für die Entwicklung und Demonstration nachhaltiger biobasierter Lösungen zu nutzen;
- b)
- Ausbau und Integration der Forschungs- und Innovationskapazitäten der Interessenträger in der gesamten Union, auch in Regionen mit unterentwickelten Kapazitäten, um das Potenzial der lokalen Bioökonomie auszuschöpfen;
- c)
- Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten zur Bewältigung von Umweltproblemen und Entwicklung nachhaltigerer biobasierter Innovationen, indem gewährleistet wird, dass Nachhaltigkeitsfragen und Umweltleistung entlang der gesamten Innovationskette und bei künftigen innovativen Lösungen eingebunden werden;
- d)
- verstärkte Einbindung biobasierter Forschung und Innovation in die biobasierte Wirtschaft der Union und stärkere Einbeziehung von FuI-Akteuren, einschließlich Lieferanten von Ausgangsstoffen, in die biobasierten Wertschöpfungsketten;
- e)
- Verringerung des Investitionsrisikos im Bereich Forschung und Innovation für biobasierte Unternehmen und Projekte;
- f)
- Sicherstellung der Berücksichtigung von Kreislauf- und Umweltaspekten, auch der Beiträge zum Ziel der Klimaneutralität und zum Null-Schadstoff-Ziel, bei der Entwicklung und Durchführung biobasierter Forschungs- und Innovationsprojekte sowie Förderung der gesellschaftlichen Akzeptanz gegenüber diesen Aspekten.
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