Artikel 49 VO (EU) 2021/2085
Finanzbeitrag der Union
Der Finanzbeitrag der Union, einschließlich der EWR-Mittel, zur Deckung der Verwaltungs- und Betriebskosten des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa beträgt bis zu 1000000000 EUR, einschließlich bis zu 23500000 EUR für Verwaltungskosten.
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