Artikel 94 VO (EU) 2021/2085
Zusätzliche Aufgaben des Verwaltungsrats
Zusätzlich zu den in Artikel 17 genannten Aufgaben hat der Verwaltungsrat des Gemeinsamen Unternehmens für Europas Eisenbahnen die folgenden Aufgaben:
- a)
- Annahme des Masterplans und etwaiger Vorschläge zu seiner Änderung;
- b)
- Annahme der Arbeitsprogramme der Systemsäule, einschließlich des Haushalts und des Durchführungsplans, und ihrer Änderungen auf der Grundlage von Empfehlungen der Lenkungsgruppe der Systemsäule und der Vorschläge des Exekutivdirektors.
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