Artikel 94 VO (EU) 2021/2085

Zusätzliche Aufgaben des Verwaltungsrats

Zusätzlich zu den in Artikel 17 genannten Aufgaben hat der Verwaltungsrat des Gemeinsamen Unternehmens für Europas Eisenbahnen die folgenden Aufgaben:

a)
Annahme des Masterplans und etwaiger Vorschläge zu seiner Änderung;
b)
Annahme der Arbeitsprogramme der Systemsäule, einschließlich des Haushalts und des Durchführungsplans, und ihrer Änderungen auf der Grundlage von Empfehlungen der Lenkungsgruppe der Systemsäule und der Vorschläge des Exekutivdirektors.

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