Artikel 1 VO (EU) 2021/2094

Zulassung

Der in den Anhängen beschriebene Stoff Decoquinat, der in die Zusatzstoffkategorie „Kokzidiostatika und Histomonostatika” einzuordnen ist, wird unter den in den Anhängen aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.

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