Artikel 7 VO (EU) 2021/2103

Protokolle

(1) Unbeschadet der schriftlichen Aufzeichnungen nach Artikel 48 Absatz 10 der Verordnung (EU) 2019/818 wird jeder Zugriff auf das Web-Portal in einem Protokoll aufgezeichnet, das folgende Informationen enthält:

a)
IP-Adresse des vom Antragsteller verwendeten Systems;
b)
Datum und Uhrzeit des Antrags;
c)
technische Informationen über die Umgebung, die für den Antrag verwendet wird, z. B. Art des Geräts, Version des Betriebssystems, Modell und Version des Browsers.

(2) Die protokollierten Informationen werden nur für statistische Zwecke sowie zur Überwachung der Nutzung des Web-Portals verwendet, um Missbrauch zu verhindern.

(3) Bei Zugriffen auf die Verwaltungsschnittstelle des Web-Portals werden zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Informationen folgende Daten protokolliert:

a)
Kennung des Nutzers, der auf die Verwaltungsschnittstelle zugreift;
b)
auf dem Web-Portal durchgeführte Vorgänge (Hinzufügung, Aktualisierung oder Löschung von Inhalten).

(4) Zusätzliche anonyme technische Informationen können während der Nutzung des Web-Portals protokolliert werden, um dessen Nutzung und Leistung zu optimieren, solange sie keine personenbezogenen Daten enthalten.

(5) Die gemäß den Absätzen 1 und 3 protokollierten Informationen werden höchstens zwei Jahre lang gespeichert.

(6) eu-LISA führt Protokolle über alle Datenverarbeitungsvorgänge im Web-Portal.

(7) eu-LISA, die mitgliedstaatlichen Behörden der Mitgliedstaaten und die Stellen der Union erstellen jeweils eine Liste der Bediensteten, die befugt sind, auf die Protokolle der Datenverarbeitungsvorgänge des Web-Portals zuzugreifen.

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