Artikel 1 VO (EU) 2021/2104
Domänenname und Zugang
(1) Das Web-Portal verwendet den Domänennamen „.europa.eu” der Europäischen Union.
(2) Die Beschreibung des Web-Portals wird zur Indexierung durch große öffentliche Suchmaschinen zur Verfügung gestellt.
(3) Das Web-Portal ist in den Amtssprachen der Mitgliedstaaten und darüber hinaus in mindestens folgenden Sprachen öffentlich zugänglich: Russisch, Arabisch, Japanisch, Chinesisch, Albanisch, Bosnisch, Mazedonisch, Hindi und Türkisch.
(4) Das Web-Portal enthält die in den Artikeln 47 und 48 der Verordnung (EU) 2019/817 genannten Informationen und eine Suchfunktion für den Abruf der Kontaktinformationen der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, der nach der manuellen Verifizierung verschiedener Identitäten für die Erstellung einer roten oder weißen Verknüpfung zuständig ist. Das Web-Portal kann zudem andere notwendige Informationen enthalten, die die Ausübung der in den Artikeln 47 und 48 der Verordnung (EU) 2019/817 genannten Rechte erleichtern.
(5) Das Web-Portal steht im Einklang mit den Regeln, Leitlinien und Informationen des Europa-Web-Leitfadens der Europäischen Kommission, einschließlich der Leitlinien zur Barrierefreiheit.
(6) Das Web-Portal verhindert, dass die Kontaktinformationen der Behörden Suchmaschinen und anderen automatischen Instrumenten für die Erfassung von Kontaktinformationen zur Verfügung gestellt werden.
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