Artikel 5 VO (EU) 2021/2104
Sicherheitserwägungen
(1) Das Web-Portal wird so gestaltet und implementiert, dass die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Dienste sowie die Beweisbarkeit von Transaktionen gewährleistet sind, indem die Einhaltung zumindest folgender anwendungsbezogener Sicherheitsgrundsätze sichergestellt wird:
- a)
- tief gestaffelte Verteidigung ( „defense in depth” ): mehrstufige Sicherheitsmechanismen;
- b)
- positives Sicherheitsmodell ( „positive security model” ): Festlegung zulässiger Transaktionen und Ablehnung aller sonstigen Transaktionen;
- c)
- gesicherter Ausfall ( „fail securely” ): sicherer Umgang mit Fehlern;
- d)
- minimale Berechtigung ( „run with least privilege” );
- e)
- Einfachheit in der Sicherheit ( „keep security simple” ): Vermeidung komplexer Architekturen, wenn ein einfacherer Ansatz schneller und einfacher wäre;
- f)
- unbefugtes Eindringen erkennen und verhindern ( „detect and prevent intrusions” ): Sicherstellung, dass alle sicherheitsrelevanten Informationen protokolliert und entsprechend behandelt werden, durch proaktive Kontrollen des Schutzes der Informationen des Web-Portals und der Kontaktdaten der Mitgliedstaaten vor Cyberangriffen und dem Abfluss von Informationen;
- g)
- Infrastruktur nicht trauen ( „do not trust infrastructure” ): Authentifizierung und Autorisierung aller von anderen Systemen ausgehenden Vorgänge durch die Anwendung;
- h)
- Diensten nicht trauen ( „do not trust services” ): Gewährleistung, dass externen Systemen nicht vertraut wird;
- i)
- sichere Standardeinstellungen ( „establish secure defaults” ): Software- und Betriebssystemumgebungen müssen gemäß bewährten Verfahren und Industriestandards gesichert sein.
(2) Das Web-Portal wird zudem so gestaltet und implementiert, dass die Verfügbarkeit und Integrität der aufgezeichneten Protokolle gewährleistet ist.
(3) Aus Sicherheits- und Datenschutzgründen enthält das Web-Portal einen Hinweis, in dem die Nutzer über die Regeln für die Nutzung des Web-Portals und über die Folgen der Übermittlung unrichtiger Angaben informiert werden. Der Hinweis umfasst ein Formular zur Anerkennung der Regeln für die Nutzung des Web-Portals, das der Nutzer übermitteln muss, bevor er das Web-Portal nutzen darf.
Die technische und organisatorische Implementierung des Web-Portals muss mit dem Sicherheitsplan, dem Betriebskontinuitätsplan und dem Notfallwiederherstellungsplan gemäß Artikel 42 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/817 im Einklang stehen.
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