ANHANG VO (EU) 2021/2105

Methodik für die Berichterstattung über Sozialausgaben, auch für Kinder und Jugendliche oder für die Gleichstellung der Geschlechter

1.
Die Kommission ordnet jede Maßnahme mit einer vorrangigen sozialen Dimension nur einem der folgenden neun Sozialpolitikbereiche zu:

Neun Politikbereiche innerhalb von vier sozialpolitischen Hauptkategorien
Sozialpolitische Kategorie: Beschäftigung und Kompetenzen
1.
Erwachsenenbildung, einschließlich berufliche Fort- und Weiterbildung; Anerkennung und Validation von Wissen und Fertigkeiten
2.
Förderung der Beschäftigung und Schaffung von Arbeitsplätzen, einschließlich Einstellungs- und Übergangsanreize sowie Förderung der beruflichen Selbstständigkeit
3.
Modernisierung von Arbeitsmarkteinrichtungen, einschließlich Infrastruktur, Arbeitsverwaltungen, Vorhersage der zukünftigen Qualifikationserfordernisse und Arbeitsaufsichtsbehörden; Beschäftigungsschutz und -organisation; sozialer Dialog und Lohnbildung; Anpassung der Arbeitsplätze
Sozialpolitische Kategorie: Bildung und Kinderbetreuung
4.
Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung: Zugänglichkeit, Erschwinglichkeit, Qualität und Inklusivität, einschließlich Digitalisierung und Infrastruktur
5.
Allgemeine, berufliche und Hochschulbildung: Zugänglichkeit, Erschwinglichkeit, Qualität und Inklusivität, einschließlich Digitalisierung und Infrastruktur
Sozialpolitische Kategorie: Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege
6.
Gesundheitsversorgung: Resilienz, Nachhaltigkeit, Angemessenheit, Verfügbarkeit, Zugänglichkeit, Erschwinglichkeit und Qualität, einschließlich Digitalisierung und Infrastruktur
7.
Langzeitpflege: Resilienz, Nachhaltigkeit, Angemessenheit, Verfügbarkeit, Zugänglichkeit, Erschwinglichkeit und Qualität, einschließlich Digitalisierung und Infrastruktur
Sozialpolitische Kategorie: Soziale Maßnahmen
8.
Sozialwohnungen und sonstige soziale Infrastruktur
9.
Soziale Sicherung, einschließlich Sozialleistungen und Eingliederung sozial schwacher Gruppen

2.
Die Kommission kennzeichnet jede soziale Maßnahme, die ein besonderes Augenmerk auf Kinder und Jugendliche beinhaltet, sodass die spezifische Berichterstattung über die Ausgaben für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Fazilität möglich ist.
3.
Die Kommission kennzeichnet jede soziale Maßnahme, die ein besonderes Augenmerk auf die Gleichstellung der Geschlechter beinhaltet, sodass die spezifische Berichterstattung über die Ausgaben für die Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen der Fazilität möglich ist.

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