Artikel 5 VO (EU) 2021/2119

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2022.

Artikel 1 Buchstabe b gilt ab dem 1. Januar 2023.

Artikel 1 Absatz 2 gilt ab dem 1. Juli 2023.

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