ANHANG VO (EU) 2021/2128

Die spezifischen Ziele und thematischen Prioritäten für die Hilfe gemäß Artikel 3 Absatz 6 und insbesondere Artikel 3 Absatz 3 Buchstaben a bis m und Buchstabe r sowie Artikel 3 Absatz 4 Buchstaben a bis j der Verordnung (EU) 2021/1529 (IPA III) gemäß dieser delegierten Verordnung:

(1)
Schaffung der für die Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit und die Konsolidierung weiterer demokratischer Institutionen erforderlichen Institutionen und Förderung ihrer guten Funktionsweise von Anfang an

a)
Einrichtung unabhängiger, rechenschaftspflichtiger, unparteiischer, professioneller, entpolitisierter und effizienter Justizsysteme, unter anderem durch transparente und leistungsbezogene Einstellungs-, Bewertungs- und Beförderungssysteme und wirksame Disziplinarverfahren bei Fehlverhalten, und Förderung der justiziellen Zusammenarbeit, Gewährleistung des Zugangs zur Justiz;
b)
Stärkung der Grundfreiheiten, einschließlich der Meinungsfreiheit, der Medienfreiheit, der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und des Datenschutzes;
c)
Förderung und Schutz der Menschenrechte, einschließlich Nichtdiskriminierung und Gleichstellung der Geschlechter, der Rechte des Kindes und der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören;
d)
Förderung und Verstärkung der Korruptionsbekämpfung;
e)
Förderung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs bei der Strafverfolgung; Entwicklung wirksamer Instrumente zur Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Menschenhandels und des illegalen Handels mit Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichten Waffen, des Drogenhandels, der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung; Unterstützung der Zusammenarbeit mit der Union bei der Terrorismusbekämpfung und der Radikalisierungsprävention.

(2)
Stärkung der Kapazitäten zur Bewältigung der Herausforderungen im Bereich Migration auf regionaler und internationaler Ebene und zur weiteren Konsolidierung des Grenz- und Migrationsmanagements

a)
Austausch relevanter Informationen;
b)
Gewährleistung des Zugangs zu internationalem Schutz und Stärkung des Asylmanagements;
c)
Stärkung der Kapazitäten für das Grenzmanagement und im Bereich Rückkehr und Wiedereingliederung sowie Bemühungen zur Bekämpfung der irregulären Migration, einschließlich der Bekämpfung der Schleusung von Migranten;
d)
Bekämpfung von Vertreibung.

(3)
Ausbau der Kapazitäten für die strategische Kommunikation, einschließlich der Kommunikation mit der Öffentlichkeit über die Reformen, die erforderlich sind, um die Kriterien für die EU-Mitgliedschaft zu erfüllen

a)
Unterstützung der Weiterentwicklung unabhängiger und pluralistischer Medien- und Medienkompetenz;
b)
Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Staates und der Gesellschaft gegenüber Desinformation und anderen Formen hybrider Bedrohungen, einschließlich des Kapazitätsaufbaus im Bereich der Cybersicherheit.

(4)
Förderung einer guten Regierungsführung und Reform der öffentlichen Verwaltung im Einklang mit den Grundsätzen der öffentlichen Verwaltung

a)
Stärkung des Rahmens für die Reform der öffentlichen Verwaltung, auch im Bereich des öffentlichen Auftragswesens, Verbesserung der strategischen Planung und integrativer und faktengestützter politischer und legislativer Entwicklung;
b)
Förderung der Professionalisierung und Entpolitisierung des öffentlichen Dienstes durch Einbeziehung leistungsorientierter Grundsätze;
c)
Förderung von Transparenz und Rechenschaftspflicht, einschließlich des Zugangs der Öffentlichkeit zu Informationen;
d)
Verbesserung der Qualität und Erbringung von Diensten, einschließlich angemessener Verwaltungsverfahren und der Nutzung interoperabler und bürgerorientierter elektronischer Behördendienste;
e)
Verbesserung des öffentlichen Finanzmanagements und der Erstellung verlässlicher Statistiken.

(5)
Stärkung der haushalts- und wirtschaftspolitischen Steuerung

a)
Unterstützung der Umsetzung der Wirtschaftsreformprogramme und der systematischen Zusammenarbeit mit internationalen Finanzinstitutionen in Bezug auf die Grundlagen der Wirtschaftspolitik und Stärkung der Wirtschaftsinstitutionen;
b)
Stärkung der makroökonomischen Stabilität und des sozialen Zusammenhalts;
c)
Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung und der Fortschritte auf dem Weg zu einer funktionierenden Marktwirtschaft;
d)
Fortschritte auf dem Weg zum Gemeinsamen regionalen Markt der westlichen Balkanstaaten.

(6)
Stärkung aller Aspekte der gutnachbarlichen Beziehungen, der regionalen Stabilität und der gegenseitigen Zusammenarbeit
(7)
Stärkung der Fähigkeit der Union und ihrer Partner zur Konfliktverhütung, Friedenskonsolidierung und Bewältigung von Vor- und Nachkrisensituationen

a)
Förderung von Kontakten zwischen den Menschen, Aussöhnung, Friedenskonsolidierung und vertrauensbildenden Maßnahmen, Frühwarnung und konfliktsensiblen Risikoanalysen, Initiativen zur Förderung von Versöhnung, Übergangsjustiz, Wahrheitsfindung, Wiedergutmachung und Garantien der Nichtwiederholung;
b)
Unterstützung des Kapazitätsaufbaus zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung.

(8)
Stärkung der Kapazitäten, der Unabhängigkeit und der Pluralität der Organisationen der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner, einschließlich der Berufsverbände

a)
Stärkung der Kapazitäten, der Unabhängigkeit und der Pluralität zivilgesellschaftlicher Organisationen und Stärkung der Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen auf regionaler und lokaler Ebene, einschließlich Jugendorganisationen;
b)
Stärkung der Organisationen der Sozialpartner, einschließlich der Berufsverbände;
c)
Förderung der Vernetzung der Organisationen mit Sitz in der Union und der Begünstigten auf allen Ebenen, damit diese in einen wirksamen Dialog mit öffentlichen und privaten Akteuren treten können.

(9)
Förderung der Angleichung der Vorschriften, Standards, Strategien und Verfahren der Begünstigten an die der Union, einschließlich der Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge und über staatliche Beihilfen.
(10)
Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen

a)
Schaffung eines günstigeren Umfelds für die Verwirklichung der Rechte von Mädchen und Frauen;
b)
Bekämpfung aller Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, von Diskriminierung und Ungleichheiten;
c)
Förderung der gleichberechtigten Teilhabe und Führungsrolle von Frauen und Mädchen, auch in der Politikgestaltung und Entscheidungsfindung;
d)
Förderung der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung.

(11)
Verbesserung des Zugangs zu und der Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung und des lebenslangen Lernens auf allen Ebenen sowie Unterstützung der Kultur- und Kreativwirtschaft und des Sports

a)
Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu einer hochwertigen frühkindlichen Erziehung und Betreuung und einer hochwertigen Primar- und Sekundarbildung sowie Verbesserung der Vermittlung von Grundfertigkeiten;
b)
Erhöhung des Bildungsniveaus, Bekämpfung der Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte, Verringerung der Schulabbrecherquote und Stärkung der Lehrerausbildung;
c)
Entwicklung von Systemen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Förderung des Lernens am Arbeitsplatz als Mittel zur Erleichterung des Einstiegs in den Arbeitsmarkt, auch für Menschen mit Behinderung;
d)
Verbesserung der Qualität und Relevanz der Hochschulbildung und Forschung;
e)
Förderung von Aktivitäten für und mit Alumni;
f)
Verbesserung des Zugangs zum lebenslangen Lernen und Förderung von Investitionen in die allgemeine und zugängliche Bildungsinfrastruktur, insbesondere im Hinblick auf die Verringerung territorialer Ungleichheiten und die Förderung einer nicht segregierten inklusiven Bildung, auch durch den Einsatz barrierefreier digitaler Technologien.
g)
Verbesserung der Zusammenarbeit in der Kultur-, Kreativ- und Sportbranche.

(12)
Förderung der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und des Zugangs zum Arbeitsmarkt

a)
Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit durch Unterstützung einer nachhaltigen Arbeitsmarktintegration insbesondere von jungen Menschen, Frauen, Langzeitarbeitslosen und allen unterrepräsentierten Gruppen;
b)
Förderung der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und Unterstützung der wirksamen Durchsetzung arbeitsrechtlicher Vorschriften und Standards;
c)
Unterstützung der Geschlechtergleichstellung und der Jugend, Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und Produktivität, Anpassung von Arbeitnehmern und Unternehmen an den Wandel, Einrichtung eines dauerhaften Sozialdialogs sowie Modernisierung und Stärkung der Arbeitsmarktinstitutionen wie öffentlicher Arbeitsverwaltungen und Arbeitsaufsichtsbehörden.

(13)
Förderung von sozialem Schutz und sozialer Inklusion und Bekämpfung der Armut

a)
Modernisierung der Sozialschutzsysteme, um einen wirksamen, effizienten und angemessenen Schutz in allen Lebensphasen zu gewährleisten;
b)
Förderung des Übergangs von institutioneller Betreuung zur Betreuung in der Familie und in der lokalen Gemeinschaft;
c)
Förderung der sozialen Inklusion, Förderung der Chancengleichheit und Bekämpfung von Ungleichheiten und Armut;
d)
Integration marginalisierter Gemeinschaften wie der Roma;
e)
Bekämpfung jeglicher Form der Diskriminierung;
f)
Verbesserung des Zugangs zu bezahlbaren, nachhaltigen und hochwertigen Dienstleistungen wie frühkindlicher Erziehung und Betreuung, Wohnraum, Gesundheitspflege, wichtigen sozialen Diensten und Langzeitpflege, u. a. durch die Modernisierung der Sozialschutzsysteme.

(14)
Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität

a)
Bekämpfung der Umweltzerstörung und Eindämmung des Verlusts an biologischer Vielfalt;
b)
Förderung der Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung von Land- und Meeresökosystemen und natürlichen Ressourcen;
c)
Investitionen in Luftqualität, Wasser- und Abfallwirtschaft und nachhaltige chemische Behandlung;
d)
Förderung von Ressourceneffizienz, nachhaltigem Verbrauch und nachhaltiger Produktion sowie Bekämpfung der Umweltverschmutzung;
e)
Unterstützung des Übergangs zu einer grünen und kreislauforientierten Wirtschaft, Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel, Förderung der Klimagovernance und -information sowie Förderung der Energieeffizienz;
f)
Förderung von Strategien zur Unterstützung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten, sicheren und nachhaltigen Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß, Energieeffizienz und Stärkung der Katastrophenresilienz sowie der Katastrophenvorbeugung, -vorsorge und -bewältigung.

(15)
Thematische Prioritäten für die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen IPA-III-Begünstigten

a)
Förderung der Beschäftigung, der Arbeitskräftemobilität und der sozialen und kulturellen Inklusion über Grenzen hinweg;
b)
Umweltschutz, Förderung der Anpassung an den Klimawandel und Eindämmung des Klimawandels, Risikoprävention und Risikomanagement sowie Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen;
c)
Förderung eines nachhaltigen Verkehrs und Verbesserung der öffentlichen Infrastrukturen;
d)
Förderung der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft;
e)
Förderung des Tourismus, insbesondere des nachhaltigen Tourismus, sowie Erhaltung und Förderung des Kultur- und Naturerbes;
f)
Investitionen in Jugend, Sport, Bildung und Kompetenzen;
g)
Förderung der Verwaltungsstrukturen auf lokaler und regionaler Ebene und Verbesserung der Planungs- und Verwaltungskapazität der lokalen und regionalen Behörden;
h)
Förderung grenzübergreifender Initiativen zur Förderung der Aussöhnung und der Unrechtsaufarbeitung;
i)
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, des Unternehmensumfelds und der Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Förderung von Handel und Investitionen;
j)
Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung, Innovation und digitalen Technologien.

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