Präambel VO (EU) 2021/2130
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 228/2013, (EU) Nr. 652/2014 und (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 69/464/EWG, 74/647/EWG, 93/85/EWG, 98/57/EG, 2000/29/EG, 2006/91/EG und 2007/33/EG des Rates(1), insbesondere auf Artikel 28 Absätze 1 und 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Seit dem Erlass der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1201 der Kommission(2) hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ihre Datenbank der für Xylella fastidiosa anfälligen Wirtspflanzen (Wells et al.) dahingehend aktualisiert, dass die Art Salvia rosmarinus als Wirt aller Xylella-Unterarten aufgenommen wurde.
- (2)
- Diese Art sollte daher in Anhang II der genannten Verordnung als spezifizierte Pflanze, die für die Xylella fastidiosa-Unterart pauca anfällig ist, gelistet werden; für die Unterarten multiplex und fastidiosa ist sie bereits gelistet.
- (3)
- Des Weiteren sollte die Gattung Rosmarinus aus den Anhängen I und II der Verordnung (EU) 2020/1201 gestrichen werden, da diese Bezeichnung nicht mehr verwendet wird und durch die Bezeichnung Salvia rosmarinus ersetzt wurde.
- (4)
- Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1201 sollte daher entsprechend geändert werden.
- (5)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 317 vom 23.11.2016, S. 4.
- (2)
Durchführungsverordnung (EU) 2020/1201 der Kommission vom 14. August 2020 über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Xylella fastidiosa (Wells et al.), (ABl. L 269 vom 17.8.2020, S. 2).
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.