Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2021/2203

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 10. Dezember 2021

Für die Kommission,

im Namen der Präsidentin,

Generaldirektor

Generaldirektion Finanzstabilität,

Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion

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