Artikel 8 VO (EU) 2021/2223

Sonstige Aspekte des Datenschutzes und der Sicherheit

(1) Die Daten des zentralen Speichers dürfen nur für Berichterstattungs- und Statistikzwecke abgefragt werden.

(2) eu-LISA ergreift die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen, um die Integrität der Daten im zentralen Speicher zu gewährleisten. Alle Änderungen an den Daten müssen zum Zwecke der Überprüfung rückverfolgbar sein.

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